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Familienleistungen
Wird ein Minijob auf Elterngeld Plus angerechnet?
Ein Minijob eignet sich gut dafür, die Haushaltskasse während der Elternzeit ein wenig aufzubessern. Aber was gibt es zu beachten, damit sich das Arbeiten neben der Kindererziehung auch lohnt?
381568355.jpg       -  Wer sich mit einem Minijob etwas zum Elterngeld hinzuverdienen möchte, muss mit Kürzungen rechnen.
Foto: Hannes P. Albert, dpa (Symbolbild) | Wer sich mit einem Minijob etwas zum Elterngeld hinzuverdienen möchte, muss mit Kürzungen rechnen.
Pegah Meggendorfer
 |  aktualisiert: 04.11.2024 13:10 Uhr

Wenn das Budget während der Elternzeit mal knapp wird, überlegen sich viele Eltern, doch etwas dazuzuverdienen. Besonders wenn man Elterngeld Plus bezieht, kann das zum Thema werden, denn man bekommt es länger als Basiselterngeld. Ein Minijob scheint da die perfekte Lösung. Aber kann der dem Elterngeld Plus angerechnet werden?

Was ist Elterngeld Plus?

Grundsätzlich dient das Elterngeld dazu, fehlendes Einkommen auszugleichen, damit man für das neugeborene Kind da sein kann. So erklärt es das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Basiselterngeld steht einem 14 Monate lang zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Diese Monate kann man unter den Eltern frei aufteilen. Mindestens muss jedoch ein Elternteil zwei Monate davon in Anspruch nehmen.

Das Elterngeld Plus ist eine Erweiterung des Basiselterngeldes. Es soll laut BMFSFJ die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Man hat dadurch die Möglichkeit, das Elterngeld länger als bisher in Anspruch zu nehmen, denn ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Wie lange man das Elterngeld Plus letztlich beziehen kann, hängt aber davon ab, ob ein Elternteil nach der Geburt wieder arbeitet.

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. "Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens", schreibt das BMFSFJ. Je nach Einkommen betrage das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Sollte man noch mehr Kinder im Haushalt haben, gibt es Zuschläge. Zu beachten ist aber, dass das Elterngeld versteuert wird. Vom ermittelten Wert, der einem zusteht, werden noch Werbungskosten von derzeit 102,50 Euro pro Monat, Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Das bedeutet: Auf dem Konto landet schlussendlich weniger vom Elterngeld.

Wie wird ein Minijob auf das ElterngeldPlus angerechnet?

Während einer Elternzeit darf nicht mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei einem Minijob, der bis zu 538 Euro im Monat einbringt, wird diese Grenze aber nicht überschritten. Das heißt, er eignet sich schon mal gut, um etwas hinzuzuverdienen. Allerdings wird auch dieser Hinzuverdienst auf das Elterngeld angerechnet, wie das BMFSFJ auf seinem Familienportal informiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich für das Basiselterngeld oder ElterngeldPlus entschieden hat. Ein Minijob muss der Elterngeldstelle mitgeteilt werden.

Das bedeutet, durch die Einnahmen aus dem Minijob verringert sich das Elterngeld. Eine gute Nachricht gibt es aber: Weil man für das Einkommen aus einem Minijob für gewöhnlich keine Steuern und keine Sozialabgaben zahlt, werden diese auch bei der Berechnung des Elterngeldes nicht nochmal zusätzlich abgezogen.

Wer genau wissen will, wie viel angerechnet wird und wie hoch das Geld letztlich ausfällt, kann sich mithilfe des Elterngeldrechners des BMFSFJ Klarheit verschaffen.

 
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