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BAföG für die Weiterbildung erhalten: Ist das möglich?
Kann BAföG auch dann in Anspruch genommen werden, wenn man eine Weiterbildung plant? Hier gibt es die Antwort und Hintergründe inklusive Voraussetzungen.
Erzieherin steht in einem Kita-Raum.jpeg       -  Mitarbeiterin in einem Kita-Raum: Erzieher und Erzieherinnen gehören zu den Berufsgruppen, die am meisten durch BAföG gefördert werden.
Foto: Jens Kalaene, dpa | Mitarbeiterin in einem Kita-Raum: Erzieher und Erzieherinnen gehören zu den Berufsgruppen, die am meisten durch BAföG gefördert werden.
Patrick Freiwah
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:57 Uhr

BAföG gibt es nicht nur für Studenten und Studentinnen: Viele Menschen stellen sich die Frage, ob die Leistung in Deutschland auch für eine Weiterbildung in Anspruch genommen werden kann? Das ist in der Tat gegeben: Die Antwort heißt Aufstiegs-BAföG, für das im vergangenen Jahr laut dem Statistischen Bundesamt mehr Investitionen getätigt wurden, als jemals zuvor. Wir erklären, was es mit der Förderung auf sich hat und wie die Voraussetzungen sind.

BAFöG für Weiterbildung: Staatliche Ausgaben zuletzt auf neuem Höchststand

Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, wurden im vergangenen Jahr aus dem Staatshaushalt mehr Mittel denn je zum Zwecke des Aufstiegs-BAföGs bereitgestellt. Das Fördervolumen für Weiterbildungsmaßnahmen belief sich 2022 auf die bisherige Höchstsumme von 1,027 Milliarden Euro. Die Ausgaben sind laut den Angaben gegenüber dem Jahr zuvor um acht Prozent gestiegen, die Zahl der auf diese Weise geförderten Personen betrug hierzulande 192.000.

Wie aus den noch Zahlen hervorgeht, waren auch im vergangenen Jahr Erzieherinnen und Erzieher der am meisten geförderte Berufszweig - und das mit Abstand: 55.400 Personen erhielten Aufstiegs-BAföG im Zuge einer Weiterbildung, was einen Zuwachs um elf Prozent bedeutet. Dahinter folgt die Berufsgruppe der Industriemeister und -meisterinnen Metall (9600 Förderungen) sowie Wirtschaftsfachwirte mit 9500.

Das BAFöG für Weiterbildung besteht einerseits aus Zuschüssen, die laut Ministerium für die Finanzierung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Dazu kann ein zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW in Anspruch genommen werden, mit dem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezahlt werden. Der Großteil der Aufstiegs-BAföG-Fördersumme fließt in der Regel in den ersten Bereich: Bei der aktuellen statistischen Erhebung handelt es sich um 84 Prozent, das entspricht einer Summe von 865 Millionen Euro. 

Weiterbildung mit Aufstiegs-BAföG: Voraussetzungen der Förderung

Das zuständige Ministerium erklärt, welche Personen in der Bundesrepublik Anspruch haben, ihre berufliche Weiterbildung mit einem Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen. Bewilligt wird die Sozialleistung für Menschen jeglicher Altersstufen, die sich fortbilden beziehungsweise spezialisieren wollen, ist der Website aufstiegs-bafoeg.de zu entnehmen. Die Voraussetzung: Es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG, Kapitel 2) oder der Handwerksordnung (HwO, Abschnitt 6) beinhaltet ist. Die Anforderung besteht darin, dass es sich um eine vergleichbare Fortbildung handeln muss, um einen BAföG-Anspruch geltend zu machen. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist im Aufstiegs-BAföG-Gesetz verankert (AFBG, Paragraph 8).

Auf der entsprechenden Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind Kontaktmöglichkeiten für spezifische Fragen zum Beispiel über den Antrag aufgelistet. Es gibt eine Hotline zum Thema Aufstiegs-BAföG (AFBG), außerdem können Interessierte sich an das zuständige Förderamt wenden. Eine Übersicht gibt es hier, dort sind die Zuständigkeiten je nach Bundesland und sogar Postleitzahl aufgeführt.

 
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