Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung des Kindes absichern. Daher haben alle Eltern, die in Deutschland leben und arbeiten, Anspruch auf Kindergeld – häufig auch, wenn sie ausländischer Herkunft sind. Unter bestimmten Bedingungen können aber auch Menschen, die im Ausland leben, Kindergeld beziehen. Aber wie oft kommt das eigentlich vor?
Wie viel Kindergeld geht von Deutschland ins Ausland?
Laut der Bundesagentur für Arbeit wurden 2023 insgesamt 525,7 Millionen Euro Kindergeld auf ausländische Konten überwiesen. Im Jahr 2024 gingen bis Oktober knapp 426 Millionen Euro auf ausländische Konten, wobei alleine im Oktober circa 42 Millionen Euro gezahlt wurden. Das geht aus den Monatszahlen der Familienkasse hervor. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlungen im ersten Halbjahr 2024 allerdings leicht gesunken – von 260 Millionen Euro auf 258,5 Millionen Euro, ein Rückgang von 0,58 Prozent.
Die meisten Kinder im Ausland, deren Eltern berechtigt sind, Kindergeld für sie zu beziehen, leben in der Europäischen Union. Auch an Konten in anderen Ländern wird Kindergeld gesendet. Die Zahlen der Familienkasse zeigen aber, dass der Großteil der Beziehenden im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sind.
Ein Großteil des Kindergeldes – rund 40 Prozent im ersten Halbjahr 2024 – floss nach Polen, wo 111 Millionen Euro auf Konten überwiesen wurden. Nach Rumänien gingen 27 Millionen Euro.
Wieso geht Kindergeld ins Ausland?
CDU-Politikerin Antje Tillmann nannte im Interview mit Bild verschiedene Gründe für Kindergeldzahlungen ins Ausland. Dazu gehören Kinder deutscher Familien, die vorübergehend im Ausland leben, etwa für ein freiwilliges soziales Jahr. „Eine andere große Gruppe besteht aus Kindern, die dauerhaft im europäischen Ausland leben und bei denen mindestens ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist“, erklärt Tillmann. Missbrauchsfälle seien laut ihr zwar ärgerlich, kämen aber selten vor.
Ein Kindergeldanspruch besteht laut Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) nicht nur für in Deutschland lebende Personen, sondern auch für Menschen, die in Deutschland steuerpflichtig sind oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Menschen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz sowie Ländern mit besonderen Vereinbarungen (dazu gehören unter anderem die Türkei oder Marokko) können laut BMFSFJ ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn sie über die entsprechenden Aufenthaltsrechte verfügen.