Wer ein Studium an einer Hochschule oder Universität beginnt, macht sich oft Gedanken über die Finanzierung des Unterfangens. Wie bezahle ich mein vielleicht sehr teures WG-Zimmer in der Stadt? Muss ich einen Nebenjob anfangen, um über die Runden zu kommen? Denn nicht alle haben wohlhabende Eltern, die ihnen eine sorgenfreie Zeit garantieren können.
Für diesen Fall gibt es seit über 45 Jahren das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAföG. Diese finanzielle Stütze ermöglicht es vielen jungen Erwachsenen, ihr Traumstudium zu absolvieren, wenn es ihre finanzielle Lage sonst vielleicht nicht hergeben würde. Das BAföG kann einfach beantragt werden und wenn man den Bedingungen entspricht, erhält man ab sofort die Förderung, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklärt.
Aber wie lange kann man BAföG erhalten? Wird es über das ganze Studium hinweg ausgezahlt? Heute ist ein Master zusätzlich zu einem Bachelor meist notwendig, um später gute Berufsaussichten zu haben, wird auch das vom BAföG bezahlt? Wie lange wird das Geld höchstens ausgezahlt? Alle Antworten in der Übersicht.
BAföG: Wie lange kann man die Förderung erhalten?
Grundsätzlich gilt bei der Förderungshöchstdauer von BAföG folgendes: "Auszubildende an Akademien und Höheren Fachschulen werden für die Dauer der nach der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit gefördert." Das bedeutet, die Regelstudienzeit ist für die Dauer der BAföG-Förderung entscheidend.
Bei den meisten Bachelor-Studiengängen ist eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, bei den meisten Mastern eine Regelstudienzeit von vier Semestern vorgegeben. Für diese Zeitspanne können Studierende also garantiert BAföG erhalten. Ist für einzelne Studiengänge eine längere (oder kürzere) Regelstudienzeit festgelegt, gilt diese als Förderungshöchstdauer.
Um aber über die gesamte Regelstudienzeit hinweg finanziert zu werden, müssen Studierende ab dem fünften Semester Leistungsnachweise erbringen. Tun sie das nicht, wird die Förderung abgebrochen. Als Leistungsnachweise gelten laut dem BMBF die folgenden Belege:
- ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung während des vierten Fachsemesters
- eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte über im üblichen Rahmen erbrachte Leistungen
- einen Nachweis der für den jeweiligen Studiengang üblichen ECTS-Leistungspunkte
BAföG Förderungshöchstdauer: Kann sie verlängert werden?
Die meisten Studierenden werden aber wissen: Der Abschluss eines Studiums in Regelstudienzeit ist eher eine Ausnahme. Oftmals studieren Menschen länger, aus den unterschiedlichsten Gründen. Aber wie sieht es in diesem Fall mit BAföG aus? Kann die Förderungshöchstdauer erhöht werden und wenn ja, wann?
Grundsätzlich gilt: Nur wer triftige Gründe für eine längere Studienzeit vorweisen kann, kann auf eine Verlängerung der BAföG-Förderung hoffen. Diese Gründe sind vom Gesetzgeber vorgegeben, nur wenn einer oder mehrere von ihnen vorliegen, wird die Förderungshöchstdauer erhöht. Die Gründe sind die folgenden:
- Schwerwiegende Gründe (Prüfungstermin kann wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden)
- Verschulden der Hochschule (Bsp.: Prüfer erkrankt und Prüfung kann deshalb nicht stattfinden)
- Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3
- Mitwirkung bei gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien und Organen. Dazu zählen jene von Hochschulen und Akademien, der Selbstverwaltung der Studierenden an Ausbildungsstätten, der Studentenwerke und der Länder.
- Erstmaliges nicht-Bestehen einer Modul-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
- Behinderung, Schwangerschaft oder Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren
Liegen einer oder mehrere dieser Gründe vor, besteht eine gute Chance auf die Verlängerung der Förderungshöchstdauer. Diese sollte so früh wie möglich per Antrag an das BAföG-Amt gerichtet werden.
BAföG: Kann es aus anderen Gründen verlängert werden?
Die oben genannte Liste der Gründe für eine BAföG-Verlängerung ist nicht abgeschlossen. Es können auch andere, schwerwiegende Gründe zur Hand gezogen werden, um eine Verlängerung zu beantragen. Ob dieser stattgegeben wird, hängt von Fall zu Fall ab, es dürfte allerdings nur in extremen Fällen dazu kommen. Folgende Gründe reichen nicht aus, um länger BAföG zu erhalten:
- zusätzliche Belastungen aufgrund eines studienbegleitenden Jobs oder eines Doppelstudiums
- Teilnahme an außergewöhnlichen Studienprojekten oder Wettbewerben (z.B. Moot Courts)
- Zeitverlust durch einen Studienortwechsel