Wer länger studiert, als es die Regelstudienzeit vorsieht, hat Chancen, auch länger BAföG zu beziehen - doch nur unter ganz bestimmten Umständen. Welche das sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Wie lange kann man BAföG verlängern?
Der Bezug von BAföG (Kurzform von "Bundesausbildungsförderungsgesetz") richtet sich im Normalfall an die Regelstudienzeit. Für einen Bachelor-Studiengang beträgt diese laut Bundesverwaltungsamt meist sechs Semester, also drei Jahre. Die Regelstudienzeit entspreche der Förderungshöchstdauer.
Grundsätzlich können diejenigen BAföG beziehen, die sich im weitesten Sinne in einer Ausbildung befinden, egal ob in einem Betrieb oder an einer Hochschule oder Uni. Doch was, wenn man erkrankt, schwanger wird oder eine Behinderung hat und deswegen nicht in der Regelstudienzeit fertig wird?
Förderungshöchstdauer: Wie verlängere ich mein BAföG?
Um BAföG zu verlängern, müssen anerkannte Gründe vorliegen. Das Gesetz (§ 15 Absatz 3, BAföG) zählt insgesamt fünf Voraussetzungen auf, die dazu führen können, dass die BAföG-Förderungshöchstdauer verlängern werden kann. In allen Fällen, so betont es auch das Deutsche Studierendenwerk, herrscht Nachweispflicht.
Gründe für ein längeres BAföG sind:
- Schwerwiegende Gründe: Darunter fällt beispielsweise, wenn jemand länger krank ist und so beispielsweise Prüfungstermine nicht wahrnehmen kann. Das gilt auch, wenn es etwa einen Prüfer erwischt. Dann ist es das Verschulden der Hochschule und entsprechend ein schwerwiegender Grund.
- Wenn man jemanden mit Pflegegrad 3 pflegt.
- Wenn man bei gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien und Organen mitwirkt. Dazu zählen jene von Hochschulen und Akademien, der Selbstverwaltung der Studierenden an Ausbildungsstätten, der Studentenwerke und der Länder.
- Wenn erstmalig eine Modul-, Zwischenprüfung- oder Abschlussprüfung nicht bestanden worden ist.
- Auch bei Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren, besteht die Chance, die BAföG-Förderungshöchstdauer zu verlängern.
Förderungshöchstdauer: Wann muss BAföG verlängert werden?
Um einen BAföG-Antrag zu stellen, sind einige Formblätter nötig. Auch bei der Verlängerung muss einiges beachtet werden. Das Deutsche Studierendenwerk rät beispielsweise, etwaige Verzögerungen frühzeitig geltend zu machen. Menschen mit einer Behinderung oder solche, die schwer krank sind, sollten dies bis Ende des vierten Semesters tun und einen entsprechend Hinweis an das BAföG-Amt richten.
Wichtig: Der Nachweis allein reicht nicht aus, um die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus zu beantragen. Relevant sei es laut Studierendenwerk, dass für jeden einzelnen Fall klar gemacht werden kann, dass sich das Studium aufgrund einer Behinderung/schweren Erkrankung verzögert hat und nicht durch einen davon unabhängigen Lernrückstand.