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Studienkredit
Wer hat Anspruch auf BAföG?
BAföG sorgt für den Lebensunterhalt vieler Studenten. Doch wer wird eigentlich gefördert, wer ist geeignet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Alle Infos im Artikel.
Studenten im Hörsaal.jpeg       -  BAföG sorgt bei einem Vollzeitstudium für den Lebensunterhalt. Aber wer hat Anspruch?
Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild) | BAföG sorgt bei einem Vollzeitstudium für den Lebensunterhalt. Aber wer hat Anspruch?
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 17.04.2024 14:36 Uhr

Ohne BAföG könnten einige Studentinnen und Studenten ihrem Studium nicht mehr nachgehen. Denn der bundesfinanzierte Studienkredit sorgt bei einem zeitintensiven Vollzeit-Studium für den Lebensunterhalt. Ein Nebenjob ist so meist nicht mehr nötig. Doch wer profitiert eigentlich? Können es alle Schüler und Studenten beziehen? Wer hat Anspruch auf BAföG?

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Grundsätzlich können die BAföG-Förderung alle beanspruchen, die sich in weitestem Sinne in einer Ausbildung befinden, also eine Berufs- oder Bildungsqualifikation anstreben. Das kann ein Schulabschluss, eine klassische Ausbildung in einem Betrieb oder ein Studium an einer Fach- oder Hochschule sein. Auf der offiziellen BAföG-Seite des Bildungsministeriums ist hierzu entnehmen, dass der Staat "die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen" fördert. Unterstützt werden seit 2019 auch Studiengänge an privaten Berufsakademien. Somit können nicht nur Studenten, sondern auch Azubis und Schüler BAföG beanspruchen. Letztere erhalten gar einen Vollzuschuss und müssen daher kein BAföG zurückzahlen.

Hinsichtlich der Eignung heißt es in Paragraf 9 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), dass die BAföG-Förderung bewilligt wird, wenn "die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht". Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. In aller Regel werden laut Paragraf 10 zudem nur Auszubildende gefördert, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

BAföG-Anspruch: Einkommen der Eltern und Vermögen entscheiden

Das Deutsche Studierendenwerk schätzt, dass Studenten auf eine BAföG-Teilförderung hoffen können, "wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro pro Jahr zur Verfügung haben". Sind es maximal 20.500 Euro für das ganze Jahr, könne mit einer BAföG-Vollförderung gerechnet werden. Das Einkommen der Eltern wird nach Angaben von bafög.de aber nicht vollständig auf den BAföG-Bedarfssatz angerechnet, denn es gelten bestimmte Freibeträge.

Entscheidend für den BAföG-Anspruch und die BAföG-Höhe ist also in erster Linie das Einkommen der Eltern, aber auch die Wohnverhältnisse und das Vermögen von Studenten spielen eine Rolle. Auf den BAföG-Höchstsatz können demnach nur diejenigen hoffen, die selbstständig wohnen und auf kaum Unterstützung der Eltern bauen können. Doch Vorsicht: Mit dem BAföG-Bezug erlischt meist der Anspruch auf Unterhalt der Eltern. In gewissen Fällen können Studenten auch bei vermögenden Eltern unter bestimmte Voraussetzungen durch elternunabhängiges BAföG mit einer staatlichen Förderung rechnen. 

BAföG-Anspruch prüfen und Antrag stellen

Bevor Sie einen BAföG-Antrag stellen, ist es ratsam, den BAföG-Anspruch vorab zu klären. Für eine erste Einschätzung empfiehlt sich hierzu der Online-Rechner, zum Beispiel auf bafoeg-rechner.de.

Ist der Anspruch geprüft, kann seit 2021 über www.bafoeg-digital.de der BAföG-Antrag auch ganz bequem online ausgefüllt und eingereicht werden. Im Gegensatz zu den einzelnen Formularen, die selbstständig gedruckt oder digital ausgefüllt werden müssen, werden bei BAföG Digital die notwendigen Daten nacheinander eingegeben. Die Seite arbeitet hier mit Fragen, die nacheinander beantwortet werden. Den Antrag können Sie jederzeit weiter bearbeiten, denn die Daten werden automatisch gespeichert. Um den Antrag stellen zu können, müssen Antragsteller einzig ein Konto anlegen oder ihren digitalen Personalausweis vorzeigen.

Wichtig: Falls Sie einen BAföG-Antrag stellen wollen und Anspruch besteht, aber das Zulassungsschreiben der Uni noch nicht vorliegt, können Sie beim zuständigen BAföG-Amt einen formlosen Antrag stellen. Nur so besteht die Möglichkeit, BAföG rückwirkend zu beziehen.

 
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