BAföG kann grundsätzlich für die erste Ausbildung beantragt werden - an Hochschulen sowie berufsbildenden Schulen, Kollegs und Abendgymnasien. Damit soll Familien bei der Unterstützung der Ausbildung ihrer Kinder unter die Arme gegriffen werden. Wie sieht es danach aus? Gibt es BAföG auch für eine möglicherweise anschließende Weiterbildung? Wenn ja, wer und was wird nach dem BAföG für Weiterbildung gefördert und was sind die Voraussetzungen?
BAföG für die Weiterbildung - gibt es das überhaupt?
Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung durch BAföG für den nächsten Schritt in der Karriere zu erhalten. Man spricht dabei allerdings nicht von Weiterbildungs-BAföG - angesprochen ist das sog. Aufstiegs-BAföG.
Damit wird das Vorbereiten auf über 700 Fortbildungsabschlüsse gefördert - altersunabhängig. Wie der Name Aufstiegs-BAföG bereits verrät, zielt die Unterstützung auf "Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung" - wie es auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heißt. Insgesamt zählt hierzu beispielsweise die Weiterbildung zur Meisterin oder zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Fachwirt, zur Technikerin oder zum Techniker, zur Erzieherin oder zum Erzieher sowie zur Betriebswirtin oder Betriebswirt.
Meist ist eine erfolgreich beendete Erstausbildung zuvor nötig, die mit einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung abgeschlossen wurde. Unterstützt werden grundsätzlich drei Fortbildungsstufen: Die geprüfte Berufsspezialistin oder der geprüfte Berufsspezialist sowie der Bachelor Professional und der Master Professional.
Voraussetzungen für Aufstiegs-BAföG bei Weiterbildung
Im Vergleich zu Stipendienprogrammen kann prinzipiell jede und jeder eine BAföG-Förderung beantragen, die oder der die Voraussetzungen erfüllt - es findet keine Auswahl oder Ähnliches statt.
Um auf eine BAföG-Unterstützung für eine Weiterbildungsmaßnahme hoffen zu können, ist es zwingend notwendig, dass am Ende dieser Fortbildung eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder vergleichbare Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht absolviert wird.
Die Weiterbildung muss zudem aus mindestens 400 Unterrichtsstunden bestehen - ob in Präsenz oder digital. Dabei wird Selbstlernen vom Aufstiegs-BAföG nicht berücksichtigt, sondern die Unterrichtsteilnahme. Dabei gibt es bestimmte Anforderungen, die sich danach richten, ob die Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt wird.
Außerdem ist die Weiterbildung selbst bei "zertifizierten Anbietern" zu absolvieren - um die Qualität davon sicherzustellen.
Weiterbildung: Wie stelle ich dafür einen BAföG-Antrag?
Die Seite des Bundesministeriums schlägt vor, zunächst eine Beratungsstelle oder aber ein Förderamt aufzusuchen, um mit den zuständigen Personen über die Fördermöglichkeiten zu sprechen. Die BAföG-Unterstützung ist beim Aufstiegs-BAföG ebenso wie bei der Förderung nach dem BAföG allgemein von der eigenen finanziellen Situation abhängig.
Dabei sind die Regeln für Beratung und Antragstellung länderweit nicht vereinheitlicht. Das Bundesministerium bietet auf seiner Internet-Seite eine Auflistung der jeweiligen Ämter nach Bundesländern sortiert.
Anschließend kann der Antrag direkt online ausgefüllt und gestellt werden - dabei muss man das entsprechende Bundesland auswählen. Alle notwendigen Formulare lassen sich ebenfalls auf der Seite finden, die dann auch ausgedruckt, per Hand ausgefüllt und mit der Post an das zuständige Amt gesendet werden können. Auch hierbei muss darauf geachtet werden, die Unterlagen an das für die eigene Gemeinde oder Stadt zugeordnete Amt zu senden. Dieses lässt sich online auch über die Postleitzahlsuche bestimmen.
BAföG: Wie wird die Weiterbildung unterstützt?
Ein Teil der Kosten für die Fortbildung wird nach dem Aufstiegs-BAföG abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt - maximal in Höhe von 15.000 Euro. Im Falle einer Weiterbildung in Vollzeit erhält man zudem einen Beitrag zum Lebensunterhalt, der sich wiederum am Einkommen und am Vermögen orientiert.
Dabei erfolgt die finanzielle Unterstützung teilweise durch einen Zuschuss und ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Letzteres muss nicht zwingend beansprucht werden. Entscheidet man sich jedoch für das Darlehen, muss es bei Bestehen der Prüfung nur zu 50 Prozent zurückgezahlt werden. Auf eine Rückzahlung kann gänzlich verzichtet werden, wenn man sich nach der geförderten Weiterbildungsmaßnahme selbstständig macht.