Die BAföG-Förderung ist für viele Studenten, Azubis und Schüler hierzulande eine überlebensnotwendige Finanzierungsspritze. Aber nicht nur deutsche Staatsbürger haben Bedarf an einer staatlichen Unterstützung zum Start ihres beruflichen oder akademischen Werdegangs.
Doch haben Ausländer in Deutschland überhaupt Anspruch auf BAföG? Wer wird gefördert auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch ist BAföG für Ausländer? Wir haben alle Informationen für Sie zusammengefasst.
Gibt es BAföG auch für Ausländer?
Die Antwort auf die Frage, ob auch in Deutschland lebende Ausländer einen BAföG-Anspruch geltend machen können ist ganz einfach zu beantworten: Ja, auch wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann grundsätzlich die BAföG-Förderung erhalten, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Seite schreibt.
Dazu gehören EU-Bürger, aber auch Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland einen festen Wohnsitz haben. Denn das ist die wichtigste Grundvoraussetzung. Ferner gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der BAföG-Anspruch für Ausländer besteht.
BAföG für Ausländer: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zur Frage nach den Voraussetzungen für eine BAföG-Förderung für Ausländer gibt das Bildungsministerium als Faustregel Folgendes an: "Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt." Da das Ministerium keine weiteren Angaben zu einem ausreichenden Maß an gesellschaftlicher Integriertheit macht,gilt der Ermessungsspielraum der Behörden.
Eine Bleibeperspektive ergibt sich laut bafög.de für Personen mit:
- einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz der EU
- einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis
- einem Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung nach Paragraf 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder 4
Grundsätzlich gilt laut BAfög-Amt für Geflüchtete: Nur als anerkannter Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigter kann ein BAföG-Anspruch geltend gemacht werden. Ein BAföG-Anspruch ergibt sich zudem theoretisch nur, wenn Geflüchtete sich bereits seit 15 Monaten "ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet" in Deutschland aufhalten, wie das Bildungsministerium schreibt.
Welche Ausländer können kein BAföG beziehen?
Kein BAföG-Anspruch haben hingegen Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Denn eine Bleibeperspektive ist Grundvoraussetzung, um ohne deutsche Staatsbürgerschaft von der BAföG-Förderung zu profitieren.
Vorsicht: Die Altersbegrenzung beim BAföG gilt für alle. Somit können auch ausländische Studierende, Schülerinnen und Schüler nur vom BAföG-Amt gefördert werden, wenn sie noch nicht das 45. Lebensjahr erreicht haben. Das sollte jedoch prinzipiell nicht dagegen sprechen, auch im höheren Alter noch einmal ein Studium zu beginnen.
BAföG für Ausländer: Wie hoch ist es?
Besteht ein BAföG-Anspruch für Ausländer, bestehen dieselben Konditionen wie für deutsche Staatsbürger. Das heißt, auch die BAföG-Höhe richtet sich nach den üblichen Kriterien wie dem eigenen Vermögen und dem Einkommen der Eltern. Unter Umständen können somit auch Ausländer den BAföG-Höchstsatz zur vollen BAföG-Förderungshöchstdauer beziehen.
Und genau wie Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft erhalten auch Ausländer die BAföG-Förderung zur Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Auch der BAföG-Antrag läuft für Ausländer auf dem gewöhnlichen Weg, der mittlerweile auch online abgeschlossen werden kann.
Übrigens: Die BAföG-Förderung gibt es auch im Ausland, muss aber ebenso beantragt werden. Die Höhe des Auslands-BAföG hängt von den individuellen Lebensverhältnissen einer Person ab.