Bereits vor Beginn eines Studiums sind die meisten angehenden Studierenden mit der Frage nach der Finanzierung konfrontiert. Nicht wenigen ist BAföG, ein Darlehen des Staates, eine Überlegung wert. Das kann im Übrigen auch Älteren, Schülern und Auszubildenden zugutekommen.
Doch ab wann kann man eigentlich BAföG beantragen und einen Antrag stellen? Braucht es eine Immatrikulationsbescheinigung? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Ab wann und mit welchen Fristen Sie BAföG beantragen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
BAföG beantragen: Ab wann geht es frühestens?
Grundsätzlich ist es ratsam, den BAföG-Antrag zu stellen, sobald Klarheit über die Studiengangswahl und die Uni besteht. Heißt, sobald eine Entscheidung getroffen ist und eine entsprechender Immatrikulationsbescheid vorliegt, sollten angehende Studenten umgehend einen BAföG-Antrag stellen. Den kann man übrigens auch bequem online einreichen.
Zu viel Zeit sollte man sich aber nicht lassen, denn spätestens in dem Monat, in dem das Semester startet, muss zumindest ein formloser Antrag beim BAföG-Amt eingegangen sein. Für die Bearbeitung und Bewilligung des offiziellen BAföG-Antrags müssen die Betroffenen laut bafoeg-aktuell.de hingegen bis zu sechs Wochen Geduld aufbringen. Das Studentenwerk Dresden empfiehlt daher sogar, mindestens zwei Monate vor Semesterbeginn einen Antrag zu stellen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen zur Hand sind.
BAföG-Antrag stellen: Muss ich bis zur Immatrikulation warten?
Ja, ein BAföG-Antrag wird dem Deutschen Studierendenwerk zufolge erst bei den zuständigen Stellen bearbeitet, wenn eine Immatrikulationsbescheinigung für das Semester vorliegt, für das BAföG beantragt werden soll. Unbearbeitet bleibt dagegen ein sogenannter formloser Antrag. Dieser ist dennoch in jedem Fall empfehlenswert, falls eine Zusage für ein Studium erst im Nachrück-Verfahren vorliegt oder die Unterlagen für Einkommen und Vermögen der Eltern noch nicht bereitliegen. Doch was braucht es dazu, und welche Frist ist einzuhalten?
Übrigens: Wenn die Eltern vermögend sind, könnte Anspruch auf elternunabhängiges BAföG bestehen.
BAföG beantragen ohne Unterlagen?: Formlosen Antrag stellen
Beim formlosen BAföG-Antrag handelt es sich nicht im eigentlichen Sinne um einen Antrag, sondern um eine Absichtserklärung. Sie sichert den Betroffenen den fristgerechten Studienkredit potenziell zu, auch wenn er noch nicht bewilligt ist. Somit ist der BAföG-Bezug zwar noch nicht nicht eingefädelt, und auch die BAföG-Höhe steht noch nicht fest, aber immerhin die Möglichkeit, es zum Zeitpunkt des Studienanfangs zu beanspruchen. Folgt auf die Absichtserklärung ein formaler BAföG-Antrag und alle notwendigen Unterlagen, können die Betroffenen das BAföG dadurch rückwirkend beziehen.
Für den formlosen BAföG-Antrag bedarf es einzig einer allgemeinen schriftliche Erklärung, dass ein Studium angestrebt wird und dafür BAföG beantragt werden soll, so schreibt es bafoeg-rechner.de. Diese muss spätestens am Ende des Monats, ab dem BAföG bezogen werden soll, beim zuständigen Amt eingehen. Doch Vorsicht: Es zählt der Eingang, nicht das Absendedatum. Wenn der formlose BAföG-Antrag erst Ende Oktober versendet wird, könnte es knapp werden.