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Steuern
Steuererklärung nach der Scheidung: Darauf müssen Sie achten
Was müssen Ex-Partner nach einer Scheidung bei ihrer Steuererklärung beachten? Hier erfahren Sie mehr.
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Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild) | Bei einer Scheidung ändert sich steuerlich einiges.
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 30.08.2024 10:33 Uhr

Heiratet ein Paar, so ändert sich steuerlich in der Ehe vieles. Doch auch wenn die Ehe in die Brüche geht, hat das Folgen fürs Steuernzahlen. Was genau eine Scheidung steuerlich bedeutet und was Ex-Partner bei ihrer Steuererklärung beachten sollten, erklären wir in diesem Artikel.

Steuererklärung nach der Scheidung: Was bringt eine Zusammenveranlagung?

Ehepaare können zwischen einer Zusammenveranlagung und einer Einzelveranlagung wählen. Bei der Einzelveranlagung werden die Ehepartner wie unverheiratete Personen behandlet, dadurch fallen die steuerlichen Vorteile der Ehe weg. Denn in der Regel bringt wegen des sogenannten Ehegattensplittings eine Zusammenveranlagung insgesamt eine geringere Steuerlast als die Einzelveranlagung.  Im Trennungsjahr eines Paares, also dem Jahr, in den der Scheidungstag fällt, können sich die Ex-Partner noch zusammen veranlagen lassen. Danach ist die günstige Ehegattenbesteuerung mit dem Splittingtarif nicht mehr möglich, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein VLH.

Das Thema Finanzen ist im Falle eine Scheidung allerdings oftmals ein heikles Thema. Und grundsätzlich müssen zwar beide Partner der Zusammenveranlagung zustimmen, aber unter Umständen besteht sogar eine Verpflichtung der Ehegatten einander gegenüber, erklärt das Portal scheidung.org. Die Zusammenveranlagung kann in manchen Fällen gerichtlich erstritten werden.

Steuererklärung nach der Scheidung: Was passiert mit der Steuerklasse?

Auch die Steuerklasse der Partner ändert sich nach der Scheidung. Aber nicht sofort. Ehegatten können auch getrennt lebend Ihre bisherige Steuerklasse behalten. "Dies gilt allerdings nur für das Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgte", erklärt scheidung.org.

Im Kalenderjahr, das auf das Trennungsjahr folgt, müssen die Getrennten den Steuerklassenwechsel dem Finanzamt erklären. Dies kann demnach bis spätestens zum 30. November des betreffenden Steuerjahres geschehen. Bei scheidung.org heißt es auch: "Ein verspäteter Wechsel kann zu einer Neuberechnung für die vorangegangenen Jahre führen, in denen die ehelichen Steuerklassen unzulässig beibehalten wurden." Das bedeute schlimmstenfalls Steuernachzahlungen.

Steuererklärung nach der Scheidung: Welche Kosten werden steuerlich abgesetzt?

Eine Scheidung ist teuer. Wie sieht es hier steuerlich aus? Die Scheidungskosten selbst sind seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr von der Einkommenssteuer absetzbar, wie der VLH erklärt. Doch scheidung.org nennt eine Ausnahme: Prozesskosten können dann abgesetzt werden, wenn die Aufwendungen die Existenzgrundlage der oder des Steuerpflichtigen gefährden würden.

Wird für den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung eine Umzugsfirma beauftragt, kann laut der Deutschen Handwerkszeitung dafür in der Steuererklärung eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt werden. "Angerechnet auf die persönliche Steuerschuld werden 20 Prozent der Arbeitsleistung, maximal 4000 Euro pro Jahr", heißt es bei der Zeitung.

Steuererklärung nach der Scheidung: Unterhaltszahlungen absetzen

Nach einer Trennung ist der finanziell besser gestellte Partner dazu verpflichtet, den Lebensunterhalt des Ex-Partners sicherzustellen. Das ist der sogenannte Ehegattenunterhalt. Diese Unterhaltszahlungen sind im Einkommensteuergesetz unter Paragraf 10 geregelt. Der VLH zufolge ist es möglich, diese Unterhaltszahlungen fast komplett als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen.

Pro Jahr können so Unterhaltszahlungen bis zu einer Höhe von 13.805 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Geht es um eine Unterhaltszahlung, die diese Höhe überschreitet, kann man sie auf mehrere Jahre verteilt geltend machen. Für den Partner, der die Unterhaltszahlung bekommt, gilt: Diese Einkünfte müssen als sonstige Einkünfte versteuert werden.

 
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