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Steuererklärung
Steuererklärung: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld
Steuererklärungen sind zwar lästig, können aber viel Geld zurückholen. Dafür müssen Steuerpflichtige ein paar Tipps beachten. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.
Ein Mann am Schreibtisch sichtet Unterlagen.jpeg       -  Mit ein paar Tipps kann bei der Steuererklärung noch mehr Geld herausgeholt werden.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Mit ein paar Tipps kann bei der Steuererklärung noch mehr Geld herausgeholt werden.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:31 Uhr

Steuererklärungen sind für die meisten Menschen zwar sehr lästig, doch können sich für den Geldbeutel auch richtig lohnen. Wer ein paar Tipps beachtet, bekommt noch mehr Geld zurück. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.

Wie kann ich bei der Steuererklärung mehr Geld zurückbekommen?

Um mehr Geld aus der Steuererklärung zu bekommen, gibt es viele Tipps. Nachfolgend stellen wir einige davon vor.

Steuererklärung: Home-Office-Pauschale

Menschen, die im Homeoffice arbeiten, können das steuerlich geltend machen, wie Computerbildberichtet. Die Homeoffice-Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag. So können maximal 600 Euro angerechnet werden, was 120 Arbeitstagen entspricht. Diese Pauschale wird in der "Anlage N" bei den "Werbungskosten" eingetragen.

Allerdings gilt die Werbungskostenpauschale nicht zusätzlich zum bisherigen Werbungskostenpauschbetrag. Die Homeoffice-Pauschale bringt nur einen Vorteil, wenn die Werbungskosten mehr als 1200 Euro betragen.

Steuererklärung: Arbeitszimmer

Arbeitszimmer in der Wohnung oder im Haus können auch von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist laut Computerbild, dass es sich dabei um einen abgeschlossenen Raum handeln muss und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Außerdem muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen. Ist das der Fall können bis zu 1250 Euro geltend gemacht werden.

Das betrifft typischerweise Lehrerinnen und Lehrer oder Richterinnen und Richter. Die Kosten müssen in Zeile 43 in "Anlage N" eingetragen werden. Wer eine Software für die Steuererklärung nutzt, muss das bei den "Werbungskosten" unter "Arbeitszimmer" vermerken.

Steuererklärung: Arbeitsmittel

Auch wer kein abgeschlossenes Zimmer als Arbeitszimmer zu Hause hat, kann Dinge, die er für die Arbeit benutzt steuerlich geltend machen. So können Schreibtische, Computer, ergonomische Bürostühle von der Steuer abgesetzt werden. Aber teilweise auch Internet- und Telefonrechnungen.

Betragen die Anschaffungskosten maximal 800 Euro (952 Euro mit Mehrwertsteuer) sind diese direkt als "geringwertige Wirtschaftsgüter" abzugsfähig. Sind die Gegenstände teurer werden sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben. 2021 gab es allerdings eine Neuerung durch das Jahressteuergesetz, wie Computerbildmitteilt. Computer und Software können sofort abgeschrieben werden. Menschen, die 2022 einen Computer oder eine Software für die Arbeit gekauft haben, können die Beträge sofort in vollem Umfang abschreiben - egal wie hoch der Kaufpreis war.

Steuererklärung: Pendlerpauschale

Wer nicht nur im Homeoffice arbeitet, sondern auch zur Arbeit fährt, kann die Pendlerpauschale nutzen. So können 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg von der Steuer absetzten. Laut Computerbild gibt es für Fernpendler durch das Jahressteuergesetz 2022 eine Verbesserung, denn die Entfernungspauschale steigt. Ab dem 21. Kilometer können nicht mehr 35 Cent pro Kilometer, sondern 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist es egal, ob sie die Fahrt zur Arbeit mit dem Auto, dem Zug oder dem Fahrrad zurücklegen.

Auf Seite zwei der Steuererklärung kann das in der "Anlage N" vermerkt werden. In einer Steuer-Software müssen die Kilometer für die einfache Strecke bei "Werbungskosten" unter "Weg zur Arbeit" eingetragen werden.

Steuererklärung: Mobilitätsprämie

Von der Pendlerpauschale profitieren Computerbild zufolge nur Menschen, die Steuern zahlen, da die Pauschale das zu versteuernde Einkommen über die Werbungskosten reduziert. Auszubildende oder Geringverdiener bekamen lange keine Erstattung für die Kosten zum Arbeitsweg, wenn sie unter dem Grundfreibetrag lagen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 hat sich das aber geändert, denn wenn der einfache Arbeitsweg mindestens 21 Kilometer beträgt, zahlt der Staat eine Mobilitätsprämie. Da die Berechnung kompliziert ist, rät Computerbilddazu, diese mit Hilfe einer Steuer-Software zu berechnen.

Übrigens: Auch für Studenten kann sich eine Steuererklärung lohnen und auch für Personen die Bürgergeld beziehen kann es sinnvoll sein. Rentner hingegen müssen oftmals eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen.

Steuererklärung: Umzüge

Zieht eine Person aus beruflichen Gründen um, kann der Umzug von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass entweder der Arbeitgeber umzieht oder sich dadurch der einfache Weg zur Arbeit mindestens um eine halbe Stunde reduziert, wie Computerbild schreibt.

Bei der Höhe der Pauschale ist das Umzugsdatum entscheident. Fand der Wohnortwechsel vor dem 1. April 2022 statt, können in der Steuererklärung 2022 pauschal 870 Euro abgesetzt werden. Dieser Betrag gilt für die umziehende Person selbst. Für jede weitere Person im Haushalt können 580 Euro abgesetzt werden. Wer nach diesem Stichtag umgezogen ist, kann 886 Euro für sich selbst und 590 Euro für jede weitere Person im Haushalt geltend machen.

Es ist aber nicht nur möglich, die Pauschale abzurechnen, sondern auch die tatsächlichen Umzugskosten. Das passiert als Werbungskosten in "Anlage N" bei Zeile 45 bis 48.

Wer nicht aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann zum Beispiel Speditionskosten als "Haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend machen. Im Mantelbogen muss das ab Zeile 69 passieren. Waren gesundheitliche Gründe für den Umzug verantwortlich, können die Kosten als "außergewöhnliche Belastungen" im Mantelbogen ab Zeile 61 vermerkt werden.

Übrigens: Mit der neuen Elster-App soll die Steuererklärung noch einfacher werden.

Steuererklärung: Handwerkerrechnungen

Auch Handwerkerrechnungen können Computerbild zufolge teilweise in der Steuererklärung vermerkt werden. Das können laut beispielweise Rechnungen des Schornsteinfegers sein. Arbeiten rund ums Haus können Steuerpflichtige auf Seite 3 des Mantelbogens unter "Handwerkerrechnungen" oder "Haushaltsnahe Dienstleistungen". In der Steuersoftware müssen die Ausgaben unter "Allgemeine Kosten" und "Handwerkerleistungen" eingetragen werden.

Bei "Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt" können nicht nur Putzkraft und Pflegedienst von der Steuer abgesetzt werden, sondern auch Klavierstimmer, Gärtner, die Haustierbetreuung und der Winterräumdienst, der sich um öffentliche Gehwege kümmert. Zuvor müssen allerdings die Materialkosten abgezogen werden.

Steuererklärung: Heiraten

Paare, die sich das Ja-Wort geben wollen, sollten das aus steuerlicher Sicht noch vor Silvester machen, denn dann gilt noch für das gesamte Jahr das Ehegattensplitting. Wenn nur eine Person Geld verdient hat, kann sie sogar den Grundfreibetrag der anderen Person nutzen, wie Computerbildschreibt. Damit der Ehepartner im Steuerprogramm erfasst wird, muss unter "Persönliche Angaben " oder "Persönliche Daten" bei "Familienstand" "verheiratet" ausgewählt wird.

Übrigens: Die Steuererklärung 2022 muss bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden. Außerdem können auch Nebenkosten von der Steuer abgesetzt werden.

 
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