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Steuererklärung
Steuererklärung: Können Umzugskosten abgesetzt werden?
Der Umzug ist vorbei und das Konto häufig leer. In manchen Fällen können Sie die Umzugskosten aber bei der Steuererklärung angeben. Ein Überblick.
Umzug Kosten Steuer.jpg       -  Wer umzieht kann die Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen.
Foto: Katja Sponholz, picture alliance, dpa (Symbolbild) | Wer umzieht kann die Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 22.08.2024 09:17 Uhr

Umzüge brauchen Zeit und vor allem Geld. Manchmal lassen sich jedoch Umzugskosten auch von der Steuer absetzen. Doch in welchen Fällen gilt das? Und was muss dabei beachtet werden?

Kann man den Umzug von der Steuer absetzen?

Umzüge kann man nicht einfach so von der Steuer absetzen. Wer privat umzieht, kann nur einen kleinen Teil der Umzugskosten steuerlich geltend machen. Laut der R+V Versicherung können haushaltsnahe Dienstleistungen, die mit dem Umzug zusammenhängen, angerechnet werden. Maximal jedoch 20 Prozent der Ausgaben jährlich und dabei nicht mehr als 4000 Euro.

Manchmal erkennt das Finanzamt auch einen Umzug wegen "außergewöhnlichen Belastungen" steuerlich an. Das ist der Fall, wenn beispielsweise eine barrierefreie Wohnung nach einem Unfall bezogen werden muss, und die Kosten einen zumutbaren Eigenanteil überschreiten. Hierfür braucht das Finanzamt jedoch ein ärztliches Attest als Nachweis.

Wer allerdings aus beruflichen Gründen umzieht, kann unter Umständen den Umzug von der Steuer absetzen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bieten laut Haufe Paragraf 9, 13 Nr. 13 und Nr. 16 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sowie das Bundesumzugskostengesetz (BUKG).

Doch nur in bestimmten Fällen können die Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden. Laut der Wirtschaftswoche und Finanztip gilt dies in folgenden Fällen:

  • Arbeitsplatzwechsel: Wer in eine andere Stadt umzieht, weil er den Arbeitsplatz wechselt oder weil die Firma ihren Standort verlegt, zieht aus beruflichen Gründen um.

  • Arbeitsweg wird verkürzt: Wer pendelt und durch den Umzug mindestens eine halbe Stunde Fahrtzeit zum Arbeitsplatz am Tag einspart, zieht ebenfalls aus beruflichen Gründen um. Dabei muss es sich nicht einmal um den Umzug in eine andere Stadt handeln. Auch innerstädtische Umzüge, bei denen es eine solche Zeitersparnis gibt, können angerechnet werden.

  • Rückkehr aus dem Ausland: Wer im Ausland gelebt hat und nun nach Deutschland zurückkehrt und hier arbeitet, zieht ebenfalls aus beruflichen Gründen um.

  • Arbeitsbedingungen verbessern: Wenn sich die Arbeitsbedingungen verbessern, weil beim neuen Job zum Beispiel mehr Gehalt bezahlt wird, und dafür ein Umzug erforderlich ist, erkennen Finanzämter dies manchmal auch als arbeitsbedingten Umzug an.

Umzugskosten in der Steuererklärung: Was gilt für Auszubildende und Studierende?

Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei der auch aus privaten Gründen die Kosten für einen Umzug abgesetzt werden können. Dies gilt dann, wenn der Umzug aufgrund einer Erstausbildung oder eines Erststudiums stattfindet. Laut der EnBW können dabei 6000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Bei einer zweiten Berufsausbildung, wie beispielsweise einem Masterstudium, können die Umzugskosten als "vorweggenommene Werbungskosten" angegeben werden. Allerdings muss dann ein Zusammenhang zu einer späteren beruflichen Tätigkeit ersichtlich sein.

Übrigens: Auch für Studenten kann sich eine Steuererklärung lohnen und auch für Personen die Bürgergeld beziehen kann es sinnvoll sein. Rentner hingegen müssen oftmals eine Steuererklärung abgeben, sonst drohen Strafen.

Welche Kosten kann ich bei einem Umzug absetzen?

Manche Umzugskosten lassen sich direkt vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Andere Kosten, die sonstigen Umzugskosten, werden jedoch pauschal abgezogen. Außerdem müssen für die direkt absetzbaren Kosten Belege und Quittungen zum Nachweis aufgehoben werden.

Unter anderem folgende allgemeine Umzugskosten können bei der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden:

  • Reisekosten: Für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen können je 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden.

  • Mietentschädigung: Für die Zeit, in der doppelt Miete bezahlt wird, können abgezogen werden. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die bisherige Wohnung gekündigt wurde, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.7.2011, Az. VI R 2/11)

  • Reparaturkosten bei Transportschäden

  • Kosten für Umzugshelfer

  • Maklergebühren: Gebühren, die für Makler bei der Wohnungssuche für Mietimmobilien anfallen, können abgeführt werden. Dies gilt nicht bei Wohneigentum.

  • Kosten für Elektrogeräte: Wer vor dem 1. Juni 2020 umgezogen ist, kann für einen Herd bis zu 230 Euro und für Öfen bis zu 164 Euro absetzen. Allerdings nur, wenn keiner in der neuen Wohnung vorhanden war.

Wie hoch ist die Pauschale für Umzugskosten?

Andere Kosten, die beim Umzug entstehen, können nur pauschal abgezogen werden. Dafür gibt es die sogenannte Umzugskostenpauschale.

So hoch ist die Umzugskostenpauschale laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe:

Zeitpunkt des Umzugs Pauschale für Eheleute oder Lebenspartner Pauschale für Alleinstehende Erhöhungsbetrag für Kinder sowie andere Angehörige
ab 1. März 2024 1607 Euro (964 Euro + 643 Euro) 964 Euro 643 Euro
ab 1. April 2022 1476 Euro (886 Euro + 590 Euro) 886 Euro 590 Euro
ab 1. April 2021 1450 Euro (870 Euro + 580 Euro) 870 Euro 580 Euro
ab 1. Juni 2020 1433 Euro (860 Euro + 573 Euro) 860 Euro 573 Euro
ab 1. März 2020 1639 Euro 820 Euro 361 Euro
ab 1. April 2019 1622 Euro 811 Euro 357 Euro
ab 1. März 2018 1.573 Euro 787 Euro 347 Euro
ab 1. Februar 2017 1.528 Euro 764 Euro 337 Euro

Der Erhöhungsbetrag wird pro weiterer, im Haushalt lebender und mit umziehender Person angerechnet. Dies gilt seit Juni 2020 laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe für Ehe- oder Lebenspartner, sowie ledige Kinder, Pflege- und Stiefkinder.

Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe weiter schreibt, ist der Tag, an dem der Umzug beendet ist, entscheidend für die Wohnkostenpauschale. Das gilt für Umzüge, die bis zum 31. März 2021 durchgeführt wurden. Seit dem 1. April 2021 ist der Tag "vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen".

Umzug bei der Steuererklärung angeben: Welche Kosten gehören zur Umzugskostenpauschale?

Weitere Wohnungskosten, die nicht zu den absetzbaren zählen, können pauschal abgezogen werden. Dafür braucht es auch keine Belege oder Quittungen.

Laut der EnBW und dem Portal Taxfix gehören dazu unter anderem folgende weiteren anfallenden Umzugskosten:

  • Ummeldegebühren für Personalausweise und PKW

  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelferinnen und -helfer

  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung

  • Lampen anbringen und Vorhänge ändern lassen

  • Kücheneinbau sowie Einbau von anderen elektrischen Geräten

  • Telefonanschluss ändern lassen

 
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