Im Alltag können Fristen und Stichtage schnell mal durchrutschen. Bei der Steuererklärung kann das ärgerlich sein, weil ein monatlicher Verspätungszuschlag erhoben werden kann, schreibt aktuell-verein.de. Damit Sie im Jahr 2024 nicht verpassen, die Steuererklärung für das Vorjahr 2023 einzureichen, sind hier alle wichtigen Fristen zusammengefasst und Sie erfahren, wer die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen muss.
Übrigens: Es gibt stressfreie Wege, die Einkommenssteuererklärung zu korrigieren, wenn dabei mal ein Fehler passiert. Und man sollte Bescheid wissen, welche Belege man für die Steuererklärung aufheben sollte. Denn es gibt einige Tipps und Wege, um Geld zu sparen.
Wie früh kann man die Steuererklärung abgeben?
Eine Einkommensteuererklärung kann frühestens im Jahr darauf für das Vorjahr abgegeben werden. Das bedeutet, die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2023 kann theoretisch seit Januar 2024 gemacht und abgegeben werden.
Denn für die Steuererklärung brauchen Sie wichtige Unterlagen, wie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Diese wird bei Festangestellten jedes Jahr vom Arbeitgeber ausgestellt, meist kommt sie mit der letzten Gehaltsabrechnung. Deshalb kann die Einkommensteuererklärung auch frühestens im Januar des darauffolgenden Jahres gemacht werden.
Bis wann muss die Einkommenssteuererklärung abgegeben werden
Die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2023 sollte bald abgegeben werden. Bis zum 31. August 2024 muss diese beim zuständigen Finanzamt eingehen. Zumindest, wenn man sie selbst einreicht, schreibt die WirtschaftsWoche. Da der Tag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, kann die Erklärung auch am 2. September 2024 noch abgegeben werden.
Hat man einen Steuerberater, verlängert sich die Frist für die Abgabe noch einmal deutlich. Wird man steuerlich beraten, kann die Steuererklärung 2023 noch bis zum 2. Juni 2025 eingereicht werden, schreibt das Finanzamt Nordrhein-Westfalen.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Wie das Finanzamt Nordrhein-Westfalen auf seiner Website schreibt, müssen sich nur diejenigen Steuerpflichtigen an die Frist halten, die auch zur Abgabe verpflichtet sind. Auch Rentnerinnen und Rentner gehören im Übrigen dazu. Außerdem unter anderem auch Personen,
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die verheiratet sind und deren Partner entweder die Steuerklassen 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben. Auch, wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat, muss eine Steuerklärung abgegeben werden.
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die auf ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung einen individuellen Freibetrag eingetragen haben. Der Behinderten-Pauschbetrag ist von der Regel ausgenommen.
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die mehr als 410 Euro an Leistungen, wie Eltern-, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld, im betreffenden Jahr erhalten haben.
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die neben dem Gehalt auch weitere Einkünfte, wie beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung, von mehr als 410 Euro haben.
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die in einem Jahr von mehreren Arbeitgebern Gehalt bekommen haben, und einer davon nach Steuerklasse 6 abgerechnet wird.
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die vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurden.
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die selbstständig oder freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe betreiben und deren Einkünfte den Grundfreibetrag von 10.908 Euro (für 2023) übersteigen.
Hinweis: In dieser Liste sind nur einige der abgabepflichtigen Personen aufgeführt.