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Finanzen
Steuererklärung 2022: Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Übersicht
Die Steuererklärung gehört für viele Bürger zur Pflicht. Hier gibt es eine Übersicht.
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Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Symbolbild) | Hier geht's ums Geld: Millionen Deutsche sind Jahr für Jahr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:33 Uhr

Die Steuererklärung gehört zum Jahr wie Frühling, Sommer, Herbst und Winter. In den allermeisten Fällen handelt es sich nur um eine lästige Pflicht. Denn oftmals geht es nur darum, weiteres Geld an den Staat abdrücken zu müssen. Und selbst wenn sogar etwas in die andere Richtung fließt, steht davor ordentlich Fleiß und Schweiß.

Viele Bürger kommen aber an einer Steuererklärung gar nicht vorbei. Sie müssen die Unterlagen in jedem Fall beim Finanzamt einreichen, um keine Geldstrafe zu riskieren. In diesem Artikel wird erklärt, wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2022 verpflichtet ist.

Mit der Elster-App soll die Steuererklärung vereinfacht werden. Mit wichtigen Tipps lässt sich Geld sparen. Bestimmte Belege sollten auf keinen Fall weggeworfen werden.

Wer muss eine Steuererklärung für das Jahr 2022 abgeben?

Eine grundsätzliche Abgabepflicht besteht laut dem Lohnsteuerhilfeverein Steuerring für "Nicht-Arbeitnehmer" – etwa Selbständige, Gewerbetreibende oder Landwirte – mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags. Dieser liegt für das Jahr 2022 bei 10.347 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 20.694 Euro für ein zusammenveranlagtes Ehepaar. Die gleichen Beträge gelten demnach auch für Rentner.

Bei Arbeitnehmern gibt es in den folgenden Fällen eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung:

  • Bürger mit Lohnsteuerfreibetrag (ausgenommen sind Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene sowie Kinderfreibeträge) und insgesamt erzieltem Arbeitslohn von mehr als 13.150 Euro im Jahr 2022 als Single oder von mehr als 24.950 Euro für das Jahr 2022 als Paar
  • Bürger mit Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro im Jahr (bspw. Mieteinnahmen)
  • Bürger, die steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld von mehr als 410 Euro erhalten
  • Bürger, deren Partner in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft seine einzeln veranlagte Steuererklärung abgegeben hat
  • Bürger, die ebenso wie deren zusammen veranlagter Partner Lohn bezogen haben und Steuerklassenkombination III und V oder die Steuerklassen IV mit Faktor haben
  • Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern, die einen Freibetrag (Ausbildungsfreibetrag oder Behinderten-Pauschbetrag) für das gemeinsame Kind anders als hälftig aufteilen wollen
  • Geschiedene, von denen einer im selben Jahr wieder geheiratet hat
  • Verwitwete, die im selben Jahr erneut geheiratet haben
  • Bürger, die von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bekommen und Steuerklasse VI haben
  • Bürger, die innerhalb des Jahres bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt waren und bei denen in der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe "S" eingetragen ist (in diesem Fall hat der neue Arbeitgeber Lohnsteuer für sonstige Bezüge wie etwa Weihnachtsgeld berechnet, ohne den früheren Arbeitslohn beim alten Arbeitgeber zu berücksichtigen)
  • Bürger, die eine Abfindung erhalten haben und deren Arbeitgeber die Lohnsteuer hierfür nach der "Fünftel-Regelung" einbehalten hat
  • Bürger, die Kapitalerträge verzeichnen, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde
  • Bürger mit einem steuerlichen Verlust aus den Vorjahren

Finanztip erwähnt auch den Fall, dass auf der Lohnsteuerkarte ein im EU-Ausland lebender Ehepartner berücksichtigt wurde. Außerdem besteht demnach eine Abgabepflicht, wenn der Bürger im Ausland ist und eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hat. Außerdem müssen Beamte eine Steuererklärung abgeben, wenn deren Vorsorgepauschale für das Gehalt höher war als ihre anzuerkennenden Versicherungsbeiträge.

In den aufgelisteten Fällen wird von Pflichtveranlagung gesprochen. Zu finden sind die Voraussetzungen in §46 Einkommensteuergesetz, der den Namen "Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" trägt. Wichtig zu wissen ist auch, dass sich jeder Bürger selbst zu informieren hat, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Automatische Aufforderungen durch das Finanzamt gibt es nicht.

Allerdings betont der Steuerring auch, dass das Finanzamt Bürger auch per Post zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordern kann, wenn keiner dieser genannten Sachverhalte vorliegt. In diesem Fall hat die Behörde eine "Kontrollmitteilung" über Einkünfte erhalten, die sich steuerlich auswirken könnten. Das könnte eine Erbschaft oder eine Schenkung sein.

Steuererklärung 2022: Welche Frist gibt es für die Abgabe?

Der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring gibt als Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022 den 30. September 2023 an. Dieses Datum fällt auf einen Samstag, weshalb bis zum 2. Oktober 2023 Zeit bleibt. Es besteht demnach jedoch die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen, etwa bei längerer Krankheit oder Abwesenheit. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein übernommen, muss sie dem Finanzamt erst am 31. Juli 2024 vorliegen.

Bei Versäumnissen droht ein Verspätungszuschlag. Zudem kann das Finanzamt zusätzliche Zinsen aufrufen. Ausnahmen gibt es unter Umständen bei Rentnern.

 
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