Werbungskosten und Sonderausgaben sind zwei Begriffe, die in jeder Steuererklärung eine wichtige Rolle spielen. Sie bieten die Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit Steuern zu sparen. Doch was verbirgt sich genau hinter diesen Begriffen und wie unterscheiden sie sich?
Übrigens: Wer jetzt seine Steuer noch nicht erledigt hat, sollte sich sputen. Die Frist für die Steuererklärung 2023 endet am 2. September 2024. Ihre Steuer-ID finden Sie in der Regel auf Ihrem Einkommensbescheid.
Werbungskosten und Sonderausgaben: Das ist der Unterschied
Während Werbungskosten steuerrechtlich direkt mit der Erzielung von Einkünften in Verbindung stehen, sind Sonderausgaben private Ausgaben, die aus verschiedenen Gründen steuerlich begünstigt werden. Beide Arten von Ausgaben können das zu versteuernde Einkommen reduzieren und somit zu Steuerersparnissen führen. Im Detail unterscheiden sich Werbungskosten und Sonderausgaben allerdings.
Steuer: Was zählt alles zu den Werbungskosten?
Werbungskosten sind laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe Ausgaben, die immer in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen und steuerlich absetzbar sind. Werbungskosten könnten beispielsweise sein:
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Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
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Arbeitsmittel wie Fachbücher, Schreibtisch, Computer und ähnliche Gegenstände
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Fortbildungskosten
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Doppelte Haushaltsführung, also Kosten, die durch einen zweiten Haushalt am Arbeitsort entstehen
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Kosten für Arbeitszimmer und Homeoffice
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Bewerbungskosten
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Berufskleidung
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Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
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Reisekosten im Zusammenhang mit Dienstreisen
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Telefon- und Internetkosten
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Umzugskosten bei einem Umzug aus beruflichen Gründen
Hinzu kommen laut Stiftung Warentest noch weitere Werbungskosten, wie beispielsweise ein Führerschein, wenn er für den Beruf benötigt wird oder der Diebstahl von Gepäck auf einer Dienstreise. Allerdings können nicht alle Werbungskosten in jedem Fall abgesetzt werden, sodass es immer ratsam ist, noch einen Steuerberater hinzuzuziehen oder das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Werbungskosten bei der Steuer: Pauschale und Nachweis
Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe erlaubt der Staat jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin, pauschal 1230 Euro im Jahr 2023 als Werbungskosten geltend zu machen. Das bedeutet, dass das Finanzamt automatisch für Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1230 Euro ganz ohne Nachweise berücksichtigt. Dieser Betrag wird auch dann von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen, wenn nur geringe oder gar keine Werbungskosten entstanden sind. Dies wird auch als Werbungskostenpauschale bezeichnet.
Für alle Werbungskosten, die über die Pauschale hinausgehen, benötigen Sie in der Regel Nachweise in Form von Quittungen, Rechnungen, Kontoauszügen oder anderen Belegen.
Besondere Regeln gelten allerdings für Werbungskosten, bei denen eine Pauschale geltend gemacht werden kann. Dies gilt beispielsweise für Fahrten zur Arbeit oder die bekannte "Homeoffice-Pauschale". Die entsprechenden Pauschalen finden sich auf der Website der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.
Was kann man alles unter Sonderausgaben absetzen?
Sonderausgaben sind Kosten der Lebensführung, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Obwohl es sich um private Ausgaben handelt, dürfen diese vom Einkommen abgezogen werden, wodurch man letztlich weniger Steuern zahlt. Zu Sonderausgaben gehören laut dem Portal finanztip.de:
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Vorsorgeaufwendungen: Dies sind Beiträge für Altersvorsorge und Sozialversicherung.
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Haftpflichtversicherung und andere Versicherungen: Unter bestimmten Umständen können Sie diese Versicherungen absetzen.
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Einzahlungen in einen Riester-Vertrag
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Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner: Wenn Sie Unterhalt an einen getrennt lebenden oder geschiedenen Partner zahlen, können diese Zahlungen als Sonderausgaben abgesetzt werden.
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Kirchensteuer: Die gezahlte Kirchensteuer kann ebenfalls als Sonderausgabe abgesetzt werden.
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Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder: Dies kann sowohl für Kindertagesstätten als auch für andere Betreuungseinrichtungen gelten.
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Erste Berufsausbildung oder Studium
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Schulgeld: Für den Besuch von Privatschulen können Sie einen Teil des Schulgeldes absetzen.
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Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen können ebenfalls abgesetzt werden.
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Sanierungskosten für ein selbst bewohntes oder vermietetes Baudenkmal: Wenn Sie in ein denkmalgeschütztes Gebäude investieren, können Sie die Sanierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen absetzen.
Auch bei den Sonderausgaben gibt es einen Pauschbetrag, den der Gesetzgeber automatisch jedem Steuerzahler gewährt. Dieser Pauschbetrag beträgt derzeit für Ledige 36 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare 72 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass diese Beträge ohne jeglichen Nachweis oder Beleg in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden können. Erst wenn die tatsächlichen Sonderausgaben diesen Pauschbetrag übersteigen, lohnt es sich, diese detailliert in der Steuererklärung anzugeben.
Wie bei den Werbungskosten gilt, dass Sie bei Zweifeln einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren sollten. Eine Liste mit Sonderausgaben findet sich auf der Website der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.
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