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Steuererklärung korrigieren: So klappt es ohne Stress
Wer eine Steuererklärung an das Finanzamt geschickt hat und nachträglich etwas ändern muss, sollte einige Regeln beachten. Was bei einer Korrektur der Steuererklärung wichtig ist.
Rente Steuern.jpg       -  Fehler in der Steuererklärung sind ärgerlich - müssen jedoch so bald wie möglich korrigiert werden.
Foto: Lino Mirgeler, picture alliance/dpa (Symbolbild) | Fehler in der Steuererklärung sind ärgerlich - müssen jedoch so bald wie möglich korrigiert werden.
David Holzapfel
 |  aktualisiert: 26.08.2024 16:18 Uhr

Der letzte Klick oder der Einwurf in den Briefkasten: Wer seine Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt hat, ist meistens erleichtert. Was aber, wenn man danach einen Fehler entdeckt? Alle wichtigen Informationen dazu, wie man die Steuererklärung korrigiert.

Steuererklärung korrigieren: Wie es ohne Stress funktioniert

Entscheidend dafür, wie man seine Steuererklärung korrigiert, ist mitunter auch der Zeitpunkt, an dem man den Fehler bemerkt hat. Das schreibt das Magazin KlarMacher der Hanseatic Bank. Wer noch keinen Steuerbescheid bekommen hat und seine Steuererklärung sofort korrigieren möchte, nachdem er die Steuererklärung abgeschickt hat, könne demnach einfach das Finanzamt kontaktieren. Üblicherweise bekommt man nach seiner Nachricht Zeit eingeräumt, den Fehler zu korrigieren; in diesem Zeitraum kann die gesamte Steuererklärung neu eingereicht werden. Laut KlarMacher genügt aber auch ein kurzes Schreiben darüber, welche Angaben berichtigt werden sollen.

Steuererklärung korrigieren, wenn der Steuerbescheid bereits angekommen ist

Anders verhält es sich demnach, wenn der Betroffene seinen Steuerbescheid bereits erhalten hat. Dann läuft eine Einspruchsfrist von vier Wochen. So lange bleibt anschließend Zeit für eine Korrektur. Auch hier ist ein Schreiben an das Finanzamt notwendig, in dem man erläutert, was man korrigieren möchte, und, warum es zu dem Fehler kam. Entsprechende Belege sollten beigelegt werden.

Achtung: Es darf kein "grobes Verschulden" vorliegen, schreiben die Experten von der Hanseatic Bank. Das liege dann vor, wenn "Steuerunterlagen nicht sorgfältig gesammelt oder nicht alle Punkte in der Steuererklärung sorgfältig gelesen und bearbeitet" worden seien.

Alternativ zu dem Einspruch kann auch ein "Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids nach § 172 der Abgabenordnung" gestellt werden. Auch hier sind Gründe  für den Fehler und Belege einzureichen. Der Unterschied dabei: Während bei einem Einspruch der gesamte Steuerbescheid noch einmal neu berechnet wird, wird bei einem Änderungsantrag nur der konkrete korrigierte Punkt neu berechnet. Dieser Antrag hat demnach ebenfalls eine Frist von vier Wochen.

Fehler in der Steuererklärung: Wann gilt die Einspruchsfrist?

Vier Wochen Einspruchsfrist - das gilt nur, wenn man selbst durch die Korrektur einen Vorteil hat, man selbst also zum Beispiel weniger Steuern zahlen muss. Geht der Fehler zu Gunsten des Staates, gelten der Hanseatic Bank zufolge längere Fristen; in der Regel sind es vier Jahre.

Die Experten raten: Egal, ob dem Betroffenen selbst oder dem Finanzamt durch einen Fehler in der Steuererklärung Schaden entsteht, muss dieser immer korrigiert werden. Denn durch seine Unterschrift versichert man, alle Angaben richtig getätigt zu haben.

 
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