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Steuer
Ist Kindergeld eigentlich steuerfrei?
Kindergeld ist eine wichtige Stütze für Familien. Es wird monatlich überwiesen. Doch muss davon ein Teil an die Steuer abgeführt werden? Und was haben Kinderfreibeträge damit zu tun?
Kindergeld.jpeg       -  Familien können entweder von steuerfreiem Kindergeld oder Kinderfreibeträgen profitieren.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild) | Familien können entweder von steuerfreiem Kindergeld oder Kinderfreibeträgen profitieren.
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 29.03.2025 06:23 Uhr

Kindergeld ist eine der wichtigsten Zuschüsse, die der Staat Familien zur finanziellen Unterstützung von Kindern monatlich überweist. Immer wieder kursieren neben Fragen zur Kindergeld-Höhe, zum Antrag und zum Kindergeld-Anspruch und den Voraussetzungen die Frage, ob Kindergeld ein komplett steuerfreier Zuschuss ist und wie der sogenannte Kinderfreibetrag damit zusammenhängt. Hier lesen Sie die Antworten. 

Ist Kindergeld steuerfrei?

Ja, Kindergeld ist ein steuerfreier Zuschussbetrag des Staates, der sich seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 auf 255 Euro je Kind beläuft. Laut Bundesagentur für Arbeit soll somit die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Die Voraussetzungen für den Kindergeldbezug sind, dass das Kind...

  • unter 18 Jahre alt ist (es gibt auch Ausnahmen für volljährige Kinder)

  • es regelmäßig vom Antragsteller versorgt wird

  • in dessen Haushalt lebt

  • der Wohnort in Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder Schweiz liegt.

Das Kindergeld fließt allerdings nicht automatisch auf das Konto der jeweiligen Familie, sondern muss vorher bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und ist im Gegensatz zu diesem für Familien mit kleinem Einkommen vorgesehen, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite erklärt. Doch wie hängen die Kinderfreibeträge mit alldem zusammen?

Kindergeld ist steuerfrei: Was sind Kinderfreibeträge?

Der Staat fördert Familien nicht nur durch direkte Zahlungen wie dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag, sondern auch durch Steuererleichterungen. Zu den Steuerentlastungen für Eltern zählt das Familienportal den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Was lohnt sich mehr: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Laut dem Portal Finanztip.de dürfen Eltern allerdings nur eine Form der Steuererleichterung bekommen. Sie müssen sich also entscheiden, ob sie steuerfreies Kindergeld beziehen oder vom Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (kurz: BEA) Gebrauch machen. In der Regel prüft allerdings das Finanzamt automatisch, welche Art von Förderung für Familien rentabler ist, wie das Familienportal des Bundes schreibt. In der Regel lohnen sich die steuerlichen Vorteile eher für Familien mit höheren Einkommen, so die Ministeriums-Seite weiter. 

Der Kinderfreibetrag lag im Jahr 2024 bei 6384 Euro. 2025 ist er gestiegen. Aktuell liegt er laut Familienportal bei einer Höhe von 6672 Euro. Je nach Lebenssituation des Kindes entscheidet sich, ob er bis zu dessen 21. oder 25. Geburtstag gilt. Der BEA-Freibetrags-Posten lag und liegt stattdessen weiterhin bei 2928 Euro. 

Übrigens: Neben dem Kindergeld gibt es eine Reihe anderer finanzieller Hilfen für Eltern.

 
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