Explodierende Energiekosten und steigende Preise: Wegen der Inflation hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete beschlossen. Das dritte Entlastungspaket umfasst rund 65 Milliarden Euro und soll laut dem Bundesministerium der Finanzen schnell umgesetzt werden. Mit dabei: eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags.
Aber: Was ist eigentlich der Sparer-Pauschbetrag? Ab wann gilt die Erhöhung? Und wer profitiert davon? Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
In Deutschland müssen Privatanleger Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen. Kapitalerträge sind etwa Gewinne durch Zinsen und Dividenden, aber auch aus dem Verkauf von Wertpapieren und Fonds.
Allerdings gibt es Freibeträge. Für Singles sind Kapitalerträge bis 801 Euro steuerfrei. Und für Ehepaare bis 1602 Euro. Diese Freibeträge nennt man auch den Sparer-Pauschbetrag. Für Kapitalerträge, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, fällt die Abgeltungssteuer an.
Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung nun den Sparer-Pauschbetrag erhöht. "Damit sich sparen und investieren lohnt", wie das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt hat.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag 2023 und ab wann gilt die Erhöhung?
Ab 2023 beträgt der Freibetrag für Singles nicht mehr 801 Euro, sondern 1000 Euro. Für Ehepaare erhöht sich der Freibetrag von 1602 Euro auf 2000 Euro.
Die Sparer-Pauschbetrag ist aber nicht das einzige, was sich 2023 ändert. Daneben gibt es noch eine Reihe von anderen Gesetzesänderungen, die 2023 in Kraft treten.
Wird der Sparer-Pauschbetrag automatisch abgezogen?
Um diese Frage zu beantworten, muss man ein bisschen ausholen und zurück ins Jahr 2009 reisen. Seitdem gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer.
Mit der Abgeltungssteuer werden Einkünfte versteuert, die Privatanleger aus ihrem Kapitalvermögen erzielen. Wie Gewinne aus Aktien und Fonds. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit kommen auch noch acht bis neun Prozent Kirchensteuer dazu.
In der Regel überweisen Banken die anfallenden Steuern automatisch ans Finanzamt. Den Sparer-Pauschbetrag holt man sich dann im folgenden Jahr mit der Steuererklärung zurück.
Man kann seiner Bank aber auch einen Freistellungsauftrag erteilen. Die Bank überweist dann erst Steuern ans Finanzamt, wenn die Kapitaleinkünfte über dem Freibetrag liegen.
Wenn man Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Banken hat, kann man den Freibetrag auch aufteilen. Die Gesamtsumme darf dabei aber nicht den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
Sparer-Pauschbetrag 2023: Wo muss man ihn in der Steuererklärung eintragen?
In der Steuererklärung muss der Sparer-Pauschbetrag angegeben werden. Dafür gibt es in der Anlage KAP die entsprechenden Felder.