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Ratgeber
BAföG und Nebenjob: Wie viel darf man dazuverdienen?
Für viele Studierende ist BAföG unerlässlich, ohne könnten sie sich nicht ihr Studium finanzieren. Aber kann man als BAföG-Bezieher gleichzeitig einen Nebenjob haben?
Bafög-Antrag.jpeg       -  Fast 40 Prozent der Studierenden sind armutsgefährdet. Ihnen kann BAföG helfen.
Foto: Andrea Warnecke, dpa | Fast 40 Prozent der Studierenden sind armutsgefährdet. Ihnen kann BAföG helfen.
Lorenzo Gavarini
 |  aktualisiert: 17.04.2024 14:12 Uhr

Viele Studierende und Schüler sind von BAföG abhängig. Laut dem Statistischen Bundesamt waren es im Jahr 2021 insgesamt 623.000 Personen, die mit Hilfe von BAföG ihren Alltag finanziert haben.

BAföG fällt durchaus großzügig aus, im Wintersemester 2022/2023 bekamen Studierende laut dem Portal finanztip.de bis zu 934 Euro im Monat, Auszubildende und Schüler ein bisschen weniger. Trotzdem kann das nicht genug sein, denn in manchen Städten bleiben Studierenden nach Abzug der Miete noch 250 Euro. Oder man kann sich noch etwas dazuverdienen wollen, zum Beispiel mit einem Ferienjob oder einem Nebenjob. Aber ist das überhaupt erlaubt? Alle Antworten im Überblick.

BAföG und Nebenjob: Wie groß darf das Einkommen sein?

Das BAföG ist bekanntlich vom Einkommen abhängig, sowohl vom eigenen Einkommen, als auch von dem der Eltern. Verdienen die Eltern viel Geld, fällt der BAföG-Betrag niedrig aus oder liegt vielleicht sogar bei Null. Kann man also überhaupt irgendein Einkommen haben, ohne dass der BAföG-Betrag darunter leidet?

Die Antwortet lautet Ja, es gibt Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden, die also keinen Einfluss auf das BAföG haben. Beim bereits vorhandenen Vermögen gilt die folgende Regelung: Eine Single-Person ohne Kinder darf über einen Freibetrag von 15.000 Euro verfügen, ohne dass eine Anrechnung erfolgt. Bei Menschen über 30 wächst die Freibetrag-Grenze sogar auf 45.000 Euro.

Hierbei handelt es sich aber um das Vermögen, in Form von Geldanlagen oder Ersparnissen. Was aber ist mit dem Einkommen, also dem Geld, das man sich, während man BAföG bezieht, dazuverdient? Auch hier gibt es Freibeträge, die allerdings deutlich niedriger ausfallen.

Nebenjob während BAföG: Wie viel darf man verdienen?

Bei dem Freibetrag beim Einkommen ist die Rechnung ein wenig kompliziert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärt das Ganze so:

"Maßgeblich ist grundsätzlich das Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum, also in dem Zeitraum, für den BAföG bewilligt wird. Von diesem Bruttoeinkommen werden zunächst anteilig die jährliche Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.200 Euro und dann die Sozialpauschale von 21,6 Prozent abgezogen. Der verbleibende Betrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Schließlich wird der Freibetrag von 330 Euro monatlich abgezogen."

Zusammenfassend bedeutet das, dass bei Nebenjobs ein jährliches Bruttoeinkommen von 6251,04 Euro erlaubt ist. Im Monat ist das ein Bruttogehalt von 520,92 Euro. Als BAföG-Bezieher kann man also ohne Bedenken einen 520-Euro-Minijob ausüben, ohne dass der BAföG-Betrag dadurch geschmälert wird.

Wird das BAföG gestrichen, wenn man den Freibetrag übertrifft?

Nein, das BAföG wird nicht komplett gestrichen, sobald man über den Freibetrag hinaus verdient. Es verhält sich wie beim Vermögen, das den Freibetrag überschreitet: Der den Freibetrag überschreitende Betrag wird durch zwölf Monate geteilt und dieser Betrag vom monatlichen BAföG abgezogen.

 
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