Es ist inzwischen ein Trend unter jungen Menschen: das „Gap Year“. Also nach dem Abi-Stress erst mal entspannen, ins Ausland reisen und sich selbst finden oder ein bisschen Geld verdienen, bevor man gleich mit dem Studium oder der Ausbildung weitermacht. Auch wenn sich die Pause wohlverdient anfühlt, ist man in dieser Zeit nicht in Ausbildung – und das ist die Voraussetzung dafür, dass das Kindergeld nach dem Abi trotz der Volljährigkeit weiter gezahlt wird.
Der Sinn des Kindergeldes nach dem Abi: Den Kindern und ihren Eltern helfen, die Zeit der Ausbildung oder des Studiums zu finanzieren, bis der Nachwuchs richtig ins Arbeitsleben einsteigt. Aber wie lange darf die Pause zwischen Abi und weiterer Ausbildung sein und ab welcher Länge der Pause wird das Kindergeld aberkannt? All das erfahren Sie hier.
Übrigens: Es erwartet viele eine Kindergeld-Erhöhung ab 2025, allerdings sind Expertinnen von Sozialverbänden skeptisch, ob die neue Kindergrundsicherung für manche Familien von Vorteil ist.
Wie lange steht einem Kindergeld nach dem Abitur zu?
Mit 18 Jahren hat man in Deutschland die Volljährigkeit erreicht. Eigentlich erlischt damit auch der Anspruch auf Kindergeld. Eigentlich. Denn das heißt nicht, dass damit die Zahlung des Kindergeldes (aktuelle Höhe: 250 Euro pro Kind) damit in jedem Fall automatisch endet. Laut der Bundesagentur für Arbeit wird auch im Alter zwischen 18 und 25 Jahren noch Kindergeld gezahlt, wenn man die erste Berufsausbildung oder ein Studium macht. Auch in der zweiten Ausbildung wird in manchen Fällen noch Kindergeld gezahlt, insofern sie an die erste anschließt. Wer nach dem Bachelor noch einen Master macht, ist damit in der Regel kindergeldberechtigt. Wer nebenbei einen „Minijob“ hat oder maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch noch Kindergeldberechtigt. Die Ausbildung sollte in jedem Fall der Hauptfokus sein.
Kindergeldberechtigt ist auch, wer einen Freiwilligendienst wie ein freiwilliges Ökologisches oder Soziales Jahr ableistet oder ein Praktikum macht, das etwas mit dem zukünftig angestrebten Beruf zu tun hat. Wenn man nachweislich auf Ausbildungs- oder Arbeitssuche ist - also so bei der Agentur für Arbeit gemeldet - kann man bis zum 21. Lebensjahr auch noch Kindergeld beziehen.
Bekommt man trotz „Gap Year“ Kindergeld?
Hat man sein Abitur fertig, will aber erstmal nicht studieren, kann es sein, dass man seinen Anspruch auf Kindergeld verliert. Die Agentur für Arbeit hat klare Grenzen, wie lange Kindergeld bezogen werden kann, wenn man nicht in Ausbildung ist. Eine Übergangszeit wird Kindergeld noch ausgezahlt: „Das gilt nur, wenn die Übergangzeit einen Zeitraum von 4 Monate nicht überschreitet,“ heißt es auf arbeitsagentur.de. In der Regel wird das Kindergeld also gestrichen, sobald der Zeitraum von vier Jahren überschritten wird.
Kann man etwas tun, um doch noch Kindergeld zu erhalten?
Wer mehr als vier Monate nach dem Abitur weder nach einer Ausbildung sucht, noch einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Praktikum macht, verliert sehr wahrscheinlich den Anspruch auf das Kindergeld. Es gibt ein paar Möglichkeiten, das zu umgehen: „Wer ein Jahr Pause macht, kann sich auch arbeitslos melden, dann haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld bis zum vollendeten 21. Lebensjahr“, schreibt faz.net. In dem Fall muss man allerdings Jobangebote annehmen, die die Arbeitsagentur einem macht.
Auf der anderen Seite schreiben sich manche bei offenen Studiengängen ein. Das sogenannte „Scheinstudium“ ist allerdings umstritten. „Da ich allerdings nicht vorhabe, Kurse an der Uni zu belegen, mache ich mich theoretisch des Betrugs strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden“, sagte ein anonymer Scheinstudent zu jetzt.de. Es gibt allerdings auch andere Positionen: „Es gibt kein Studiergebot und deshalb ist es rechtlich erlaubt, Student zu sein und Kindergeld zu beziehen, ohne zu studieren,“ sagte der Anwalt für Hochschulrecht Christian Birnbaum zu Zeit Online. Universitäten hätten oft auch gar nicht die Kapazitäten Fälle von Scheinstudierenden zu ahnden.
Wer sich während des „Gap Year“ schon auf eine Ausbildung oder ein Studium bewirbt und im Warteprozess reist oder relaxt, kann bei der Agentur für Arbeit über Bewerbungsschreiben, Absagen und andere Dokumente nachweisen, dass er im Verfahren der Bewerbung steckt und behält so in der Zeit den Anspruch auf Kindergeld.