
Elterngeld ist neben Kindergeld einer der wichtigsten Zuschüsse für Eltern. Doch Elterngeld ist gleichzeitig eine der kompliziertesten Transferleistungen des Staates. So gibt es mit Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus gleich drei verschiedene Modelle. Dazu kommen neue Elterngeld-Regeln 2025. Doch wie holen Familien oder Alleinerziehende auch im neuen Jahr das Maximum raus? Hier lesen Sie, wie Eltern den Überblick behalten und mit welchen Tipps sich der Elterngeld-Bezug womöglich erhöhen lässt.
Die ersten Schritte zum Elterngeld: Überblick über die Modelle verschaffen und rechtzeitig beantragen
Wichtig bleibt auch im neuen Jahr: Elterngeld rechtzeitig beantragen. Nach der Geburt eines Kindes ist es möglich, einen Antrag zu stellen, bis zu drei Monate kann Elterngeld laut dem Familienportal des Bundes rückwirkend ausgezahlt werden. Wer zu lange wartet, verliert dagegen wichtige Auszahlungstermine.
Gleichzeitig lohnt es sich, die einzelnen Elterngeld-Modelle zu kennen, um sich für die optimalste Option für die eigene Situation zu entscheiden. Die Höhe des Basiselterngelds liegt laut dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zwischen 300 und 1800 Euro monatlich, von ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Es ist auch möglich, die unterschiedlichen Modelle miteinander zu kombinieren und auf 24 Monate aufzuteilen.
Wichtig für die Entscheidung: Die Höhe des Elterngeldes richtet sich immer nach dem Nettoverdienst vor der Geburt des Kindes. Und genau hier können Eltern an ein paar Stellschrauben drehen, um das Maximum rauszuholen.
Tipps beim Elterngeld: Steuerklasse wechseln könnte Erhöhung bedeuten
Da das Nettoeinkommen beim Elterngeld der alles entscheidende Faktor ist, können Eltern versuchen, ihren monatlich erhaltenen Lohn abzüglich Steuern anzuheben. Das kann laut finanztip.de zum Beispiel bei Verheirateten ein Wechsel der Steuerklasse sein. Das Portal schreibt hierzu: „Der Elternteil, der das Kind nach der Geburt überwiegend betreut, sollte so früh wie möglich in Steuerklasse 3 wechseln.“ Doch Vorsicht: Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich nur, wenn er rechtzeitig vorgenommen wird und im Vorjahr für den längsten Zeitraum des Bemessungszeitraums gilt.
Elterngeld erhöhen: Weihnachts- und Urlaubsgeld strecken und monatlich auszahlen lassen
Gleichzeitig können laut finanztip.de monatliche Auszahlungen wie Boni, Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf ein ganzes Jahr gestreckt werden. Denn wer Einmalzahlungen des Arbeitgebers auf mehrere Monate splittet, erhöht seinen Nettoverdienst.
Wenig lohnenswert sind dagegen Überlegungen zur Streckung des Gehalts bei einem ohnehin hohen Einkommen. Denn wer derzeit über der Einkommensgrenze von 200.000 Euro liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Ab April 2025 soll die Einkommensgrenze weiter abgesenkt werden – auf 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Der Betrag richtet sich nach dem insgesamt verfügbaren Einkommen eines Haushalts.
Altersvorsorge aussetzen und Elterngeld optimieren - unter diesen Voraussetzungen
Die monatlichen Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge können ausgesetzt werden. Hierdurch erhöhen sich ebenfalls Einkommen und der Elterngeld-Bezug. Voraussetzung ist die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Einkommens für eine betriebliche Rente verwerden. Der Versicherungsanbieter Canada life schreibt hierzu: „Sie können die fehlenden Beiträge [...] bis Ende des Jahres nach der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei nachholen. Auf diese Weise bleibt Ihnen Ihre Betriebsrente in voller Höhe erhalten.“
Elterngeld erhöhen: Selbstständige sollten weniger Ausgaben geltend machen
Selbstständigen rät das Portal finanztip.de einen vorausschauenden Blick auf die Bilanzen und das Einkommensjahr zu behalten – gerade dann, wenn mittelfristig ein Kinderwunsch besteht. Denn wer schließlich als „Freelancer“ weniger Ausgaben verzeichnet, kann auch ein höheres Einkommen erzielen.
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. empfiehlt: „Wer also kurz vor dem geplanten Elterngeldbezug noch ausstehende Rechnungen hat, sollte die Kunden zum Bezahlen bringen.“ Laut wirtschaftsforum.de sollten zur Reduzierung der Ausgaben zudem Steuereinsparungen, Outsourcing, Versicherungsbeiträge oder auch die Enerigekosten berücksichtigt werden.