Wer auf der Suche nach finanzieller Hilfe während den ersten Lebensmonaten seines Babys ist, wird schnell fündig. Allen voran das Elterngeld beschert jungen Eltern benötigtes Geld. Auch wenn dieses laut des Analyse- und Beratungsunternehmens Prognos derzeit deutlich höher ausfallen müsste - Stichwort Inflation - ist es für viele Deutsche nicht wegzudenken. Mit geschicktem Ausklammern kann der Endbetrag mitunter höher ausfallen. Wie das geht und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, lesen Sie in diesem Text.
Welche Monate zählen zur Berechnung des Elterngeldes?
Seit der Einführung des Elterngelds vor 17 Jahren wird die finanzielle Spritze von Eltern reichlich in Anspruch genommen. Auch, weil sich selbst längere Elternzeiten nur kurzfristig auf Betriebe auswirken und Arbeitgeber mit dem Ausfall umzugehen wissen.
Während der Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt gestellt werden kann, zählen zur Berechnung der Höhe des Elterngelds entsprechend die Zeit vor der Geburt. So führt das Zentrum Bayern Familie und Soziales aus, dass für den sogenannten Bemessungszeitraum in der Regel die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes entscheidend sind.
Die Möglichkeiten, Elterngeld zu beziehen, sind vielfältig. Allerlei Konstellationen sind abgedeckt. Beispielsweise kann es auch teils gemeinsam bekommen werden. Die wichtigsten Arten sind:
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Basiselterngeld: Die Höhe des Basiselterngelds richtet sich in der Regel nach dem Einkommen, das die Eltern vor der Geburt hatten, und dient als Ersatz für einen Teil des entgangenen Einkommens.
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ElterngeldPlus: Dieses soll Eltern ermöglichen, über einen längeren Zeitraum als beim regulären Elterngeld finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn sie während des Bezugs wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
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Partnermonate: Treffen gewisse Umstände zu, kann das Elterngeld auch für bis zu 14 Monate gezahlt werden. Diese zwei extra Monate nennt man Partnermonate. Dank des Partnerschaftsbonus kann die Bezugsdauer der Leistung verlängert werden.
Was bedeutet Ausklammern beim Elterngeld?
Um das Elterngeld zu einer sehr flexiblen Stütze zu machen, ist es übrigens auch möglich, es auf 24 Monate aufzuteilen. Doch wie wird nun das bisherige Einkommen für die Berechnung des Elterngelds bestimmt? Laut familienportal.de ist zunächst wichtig zu unterscheiden, ob der Antragsteller vor der Geburt des Kindes selbstständig war.
War er oder sie angestellt, zählt das Einkommen der zurückliegenden zwölf Monate beziehungsweise vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz begann. War die betroffene Person in diesen zwölf Monaten im Mutterschutz, hat Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten bekommen oder in der Schwangerschaft krank, können einzelne Monate „ausgeklammert“ werden. Die Monate zählen nicht, werden regelrecht übersprungen, sodass der Bemessungszeitraum entsprechend früher ansetzt. Das ist auch möglich, wenn Zivil- oder Wehrdienst in diesem Zeitraum anstand.
Selbstständige wiederum können den Bemessungszeitraum verschieben. Es gelte der „letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt Ihres Kindes“. Falls in diesem Zeitraum oben aufgeführte Umstände greifen, kann eine Verschiebung beantragt werden. Der Clou: Es werde dann nicht mehr auf den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum geschaut, sondern auf den davor.
Übrigens: Das Elterngeld ist steuerfrei.
Monate ausklammern beim Elterngeld: Welche Rolle spielt Kurzarbeit?
Zwar unterliegt auch das Elterngeld gewissen Änderungen – so haben beispielsweise seit April 2024 weniger Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld. Dennoch ist es nach wie vor für viele Interessenten und Bezieher möglich, die Leistung zu optimieren, etwa durch den Wechsel der Steuerklasse, die Partnermonate oder geschicktes Ausklammern.
Laut der L-Bank beschäftigten sich viele Eltern mit dem Ausklammern aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie. So konnte man beispielsweise jene Monate mit Kurzarbeitergeld im Zeitraum März 2020 bis Ende September 2022 bei der Berechnung des Elterngeldes „ausklammern“.