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Nachlassregelung
Kontozugriff ohne Erbschein: So ist das möglich
Nach einem Todesfall sind Verwandte in der Regel mit dem Thema Kontozugriff konfrontiert. Ist das auch ohne Erbschein möglich, für eine Auflösung oder Umschreibung?
Erbt jemand ein Haus in Österreich, genügt für den Eintrag im Grundbuch ein Erbschein.jpeg       -  Wenn eine geliebte Person stirbt, kommt zur Trauer auch die Nachlassregelung hinzu.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild) | Wenn eine geliebte Person stirbt, kommt zur Trauer auch die Nachlassregelung hinzu.
Patrick Freiwah
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:16 Uhr

Wenn das Leben eines geliebten Menschen endet, ist das für die Angehörigen in der Regel ein tragischer Verlust, den es zu überwinden gilt. Zum Leid des Todes kommen auf die Hinterbliebenen in der Folge Aufgaben zu, die es zu bewältigen gilt. So ist auch die Nachlassregelung zu erledigen: Schließlich bleiben nach dem Ableben zumeist Besitztümer und Geldanlagen auf Bankkonten übrig - um die im Optimalfall kein Streit unter potenziellen Erben entsteht. 

Eine Berechtigung als Erbe kann durch einen Erbschein nachgewiesen werden. Doch ist es auch möglich, ohne Erbschein Kontozugriff nach einem Todesfall zu erhalten? Zum Beispiel um eine Kontoumschreibung zu tätigen oder das bestehende Konto aufzulösen? So ist die Rechtslage.

Was ist ein Erbschein und was bedeutet er?

Im deutschen Erbrecht handelt es sich beim Erbschein um ein offizielles Dokument, in dem bescheinigt wird, welche Personen im Falle des Todes eines Menschen als Erbberechtigte eingesetzt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: Ein Erbschein wird dann benötigt, wenn der Status als Erbin oder Erbe sowie die Höhe des zustehenden Erbteils nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann. 

Die Verbraucherzentrale schildert, "der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht einer oder mehrerer Personen". Das Dokument diene dazu, gegenüber Behörden, Ämtern, Banken und weiteren Institutionen nachzuweisen, wer in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Erteilt wird ein Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht. Dabei handelt es sich wie zum Beispiel in Würzburg um das für die verstorbene Person zuständige Amts- und Landesgericht.

Kontozugriff: Erbschein nicht zwingend notwendig

Zum Nachweis eines Erbrechts wird oft ein Erbschein benötigt, weil er die gesetzliche Erbfolge regelt, schildert Finanztip.de. Das betrifft Nachlässe wie Grundstücke, aber auch für den Kontozugriff wird das Dokument benötigt. Wenn man vom Konto des Erblassers Geld abheben möchte, ermöglicht dies ebenfalls ein Erbschein als Nachweis gegenüber der zuständigen Bank. Doch gibt es andere Lösungen, wenn Hinterbliebene Transaktionen durchführen, das Bankkonto auflösen oder umschreiben wollen. 

Das Portal Erbrechtsinfo.com erläutert, dass das Beantragen eines Erbscheins aufwändig ist und eine gewisse Zeit benötigt, in der Erben "praktisch handlungsunfähig" seien. Demnach könne man auf einen Erbschein verzichten, so man sich nicht gegenüber einer Bank legitimieren muss. Ist das aber doch der Fall, gibt es alternative Möglichkeiten: ein öffentliches Testament oder eine Kontovollmacht

Kontozugriff ohne Erbschein? Diese Möglichkeiten gibt es

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Banken vom Erben nicht grundsätzlich die Vorlage eines Erbscheins fordern. Stattdessen müssen auch andere Erbnachweise wie ein Testament akzeptiert werden, führt Finanztip.de aus. Wenn ein öffentliches Testament (notariell beglaubigt) vorliegt, weist dies laut Gesetzgeber in § 35 der Grundbuchordnung (mitsamt Protokoll der Testamentseröffnung) auch den Kontozugriff aus, also die Verfügungsberechtigung. 

Darüber hinaus müssen Geldinstitute ein privatschriftliches Testament als Nachweis für eine Erbberechtigung akzeptieren, statt einen Erbschein zu verlangen, der mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist. Eine weitere Methode ist - wie auch das Bundesjustizministerium erläutert - der notarielle Erbvertrag, der zu Lebzeiten "vor einer Notarin oder einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile" geschlossen wird.

Was es nach Angaben von Erbrechtsinfo.com einfacher macht: Wenn zu Lebzeiten bereits eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde. Banken stellen dafür spezielle Formulare bereit, die ausgefüllt und abgegeben werden können. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto einzurichten, worauf mehrere Angehörige Zugriff haben. Bei weiteren Unklarheiten können sich Angehörige der verstorbenen Person auch beim zuständigen Gericht oder einem Notariat erkundigen, was für den Kontozugriff ohne Erbschein erforderlich ist. Dabei kann es mitunter sein, dass das Konto nach einem Todesfall gesperrt ist.

 
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