Stirbt ein Angehöriger, steht zunächst die Trauer um den Todesfall im Vordergrund. Doch es vergeht meist nicht viel Zeit, da steht auch schon die Frage des Geldes im Raum. Wer wickelt zum Beispiel das Konto des Verstorbenen ab, wer erhält den Kontozugriff, um etwa zeitnah Geld für die Bestattung aufzuwenden?
Notwendig ist hierzu eine Kontovollmacht eines oder der Angehörigen. Doch was gibt es dabei zu beachten? Was ist überhaupt eine Kontovollmacht, was ermöglicht sie und was nicht?
Was ist eine Kontovollmacht?
Grundsätzlich gewähren Kontoinhaber mit einer Bankvollmacht anderen Personen Zugriff auf ihr Konto - und zwar mit weitreichenden Folgen. Denn die Befugnis gilt laut Finanztip als "unbeschränkte Vollmacht" im Regelfall auch über den Tod hinaus. Die Einrichtung einer Kontovollmacht für Ehepartner und Kinder ist in wenigen Schritten getan, erforderlich ist neben der Unterschrift beider Parteien bei vielen Banken das persönliche Erscheinen in der Filiale.
Wie die Verbraucherzentrale schreibt, ist üblicherweise jede Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, voll geschäftsfähig und daher in der Lage, eine Vollmacht zu erteilen. Gleichzeitig kann sie mit einer Kontovollmacht einer anderen Person ausgestattet werden. Eine Kontovollmacht kann zudem wieder entzogen werden.
Dazu gibt es ganz unterschiedliche Arten von Vollmachten, von einer einfachen Transaktionsvollmacht bis hin zu einer Generalvollmacht, die alle Aspekte der Kontoführung abdeckt. Am üblichsten ist laut Sparkasse jedoch die sogenannte Transmortale Bankvollmacht. Sie gilt über den Tod hinaus. Doch worin liegt der Wert einer solchen Bankvollmacht?
Warum ist eine Kontovollmacht so wichtig?
Der Deutsche Bankenverband betont auf seiner Website, dass die Kontovollmacht besonders dann wichtig wird, wenn der Kontoinhaber durch einen Unfall unzurechnungsfähig wird oder stirbt. In solchen Fällen laufen alle Kontoaktivitäten und Transaktionen zunächst weiter, bis die Bank informiert ist und eine bevollmächtigte Person die notwendigen Schritte einleitet. "Hat niemand eine Bankvollmacht, bleibt das Nachlasskonto inklusive Verbindlichkeiten bestehen, bis ein Erbe mit einem Testament oder Erbschein seine Kontoberechtigung nachweist", wie Stiftung Warentest schreibt.
Auch zur Abwicklung des Nachlasses und zur Finanzierung der nicht unerheblichen Beerdigungskosten ist eine Kontovollmacht enorm wichtig. Die Kontovollmacht bietet demnach nicht nur Flexibilität, sondern auch ein hohes Maß an Sicherheit. Sie stellt sicher, dass im Notfall eine vertrauenswürdige Person handlungsfähig ist und wichtige finanzielle Entscheidungen treffen kann.
Was ist mit einer Kontovollmacht möglich?
In der Regel ist laut Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA) mit einer Kontovollmacht das gesamte Spektrum an Bankgeschäften möglich. Dazu gehören beispielsweise Überweisungen, Bargeld abheben, Rechnungen bezahlen oder Wertpapiere des Verstorbenen verkaufen. Ausgeschlossen ist selbstredend, Kredite im Namen des Verstorbenen aufzunehmen.