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Kindergeld
Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag: Was ist der Unterschied und wer bekommt sie?
Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag bieten Familien ein wichtiges finanzielles Polster, doch die Details sind vielen unklar. Was die Leistungen unterscheidet und was sie gemeinsam haben.
Kinder.jpeg       -  Neben dem Kindergeld können Familien in Deutschland auch noch Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag erhalten. Doch was ist der Unterschied bei diesen Leistungen?
Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild) | Neben dem Kindergeld können Familien in Deutschland auch noch Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag erhalten. Doch was ist der Unterschied bei diesen Leistungen?
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 27.02.2025 09:02 Uhr

Viele Familien fragen sich, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag oder den Kindersofortzuschlag haben – und worin eigentlich der Unterschied liegt. Beide Leistungen unterstützen einkommensschwache Familien finanziell, doch sie haben unterschiedliche Voraussetzungen und Zwecke. Wer welche Leistung erhalten kann und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was sind Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist der Bundesagentur für Arbeit zufolge eine monatliche Zusatzleistung für Eltern mit geringem Einkommen, die ergänzend zum Kindergeld gezahlt wird. Er soll sicherstellen, dass Eltern mit einem niedrigen Einkommen ihre Kinder finanziell versorgen können, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Der maximale Betrag, den Eltern pro Kind erhalten können, liegt derzeit bei 297 Euro monatlich. Um diese Leistung zu beziehen, muss ein separater Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt laut der Bundesagentur für sechs Monate, danach ist ein erneuter Antrag notwendig.

Der Kindersofortzuschlag hingegen wurde als Übergangsleistung eingeführt, um Kinder, die von Armut betroffen sind, kurzfristig finanziell zu unterstützen. Seit dem 1. Juli 2022 wird dieser Zuschlag automatisch an Familien gezahlt, die bereits Sozialleistungen wie den Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesfamilienministeriums hervor. Ein separater Antrag wie beim Kinderzuschlag ist hier nicht erforderlich. Die Höhe des Kindersofortzuschlags liegt derzeit bei 25 Euro.

So unterscheiden sich Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag im Detail

Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Leistungen liegt in den Anspruchsvoraussetzungen. Der Kinderzuschlag richtet sich laut Bundesagentur für Arbeit an Eltern, die Kindergeld beziehen und ein Mindesteinkommen von 900 Euro brutto bei Paaren beziehungsweise 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden haben. Wichtig ist zudem, dass das Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag und eventuellem Wohngeld ausreicht, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.

Der Kindersofortzuschlag hingegen wird ausschließlich an Familien ausgezahlt, die bereits Sozialleistungen beziehen. Dadurch erhalten auch diejenigen Familien eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die aufgrund fehlender Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf den regulären Kinderzuschlag haben.

Auch in Bezug auf die Auszahlung gibt es Unterschiede. Während der Kinderzuschlag gesondert beantragt werden muss und für sechs Monate bewilligt wird, erfolgt die Zahlung des Kindersofortzuschlags automatisch und ohne gesonderten Antrag. Beide Leistungen werden jedoch an die Person ausgezahlt, die auch das Kindergeld erhält.

Die Dauer der Leistungen unterscheidet sich ebenfalls. Der Kinderzuschlag muss regelmäßig neu beantragt werden, da er immer nur für sechs Monate bewilligt wird. Der Kindersofortzuschlag soll so lange weitergezahlt werden, bis die geplante Kindergrundsicherung in Deutschland eingeführt wird. Diese neue Leistung soll langfristig für eine unbürokratische und gerechtere Unterstützung von Familien sorgen.

Familien mit geringem Einkommen, die jedoch nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, können den Kinderzuschlag beantragen, um ihr Einkommen zu ergänzen. Wer bereits Sozialleistungen bezieht, erhält den Kindersofortzuschlag automatisch und muss keinen gesonderten Antrag stellen. Da die Kindergrundsicherung in Planung ist, könnten sich diese Regelungen in Zukunft ändern. Eltern sollten sich daher regelmäßig über aktuelle Anpassungen informieren und rechtzeitig Anträge stellen, um finanzielle Unterstützung nicht zu verpassen.

 
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