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Kinderzuschlag
Kinderzuschlag: Habe ich Anrecht darauf? Rechner hat die Antwort                                
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien finanziell, doch die Berechtigung hat ihre Tücken. Ein spezieller Rechner hilft, zu ermitteln, wer überhaupt Anspruch hat.
Kinderzuschlag       -  Der Kinderzuschlag richtet sich allen voran an Familien mit geringem Einkommen.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild) | Der Kinderzuschlag richtet sich allen voran an Familien mit geringem Einkommen.
Sven Koukal
 |  aktualisiert: 24.10.2024 19:01 Uhr

Zusammen mit dem Kindergeld hilft der Kinderzuschlag, wenn Familien trotz Arbeit das Geld knapp wird. Seit Juni 2024, das belegen aktuelle Zahl der Bundesagentur für Arbeit, haben über eine halbe Million Menschen hierzulande Anrecht auf die besondere Unterstützung. Gehören auch Sie dazu? Um das herauszufinden, helfen praktische Rechner.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Den Zahlen entsprechend nehmen immer mehr erwerbstätige Eltern, deren Einkommen zwar für sie selbst, nicht aber für die Bedürfnisse des Kindes reicht, den Kinderzuschlag an. Die bis zu fast 300 Euro je Kind im Monat sollen helfen, zusammen mit dem Kindergeld diesen Ansprüchen genüge zu werden. Wie das Bundesfamilienministerium festhält, gehen damit auch Leistungen für Bildung und Teilhabe einher, etwa die Befreiung von Kita-Gebühren.

Anspruch haben Eltern laut familienportal.de, wenn gewisse Kriterien erfüllt werden. Beispielsweise muss das Kind unter 25 Jahre alt sein und das Bruttoeinkommen der Familie bei mindestens 900 Euro bei Paaren oder 600 Euro bei Alleinerziehenden liegen.

Übrigens: Bisher muss der Antrag auf Kindergeld von den Eltern aktiv gestellt werden. Geht es nach der SPD-Bundestagsabgeordneten Esra Limbacher soll sich das künftig ändern.

Kinderzuschlag: Wie funktioniert der Rechner?

Um zu prüfen, ob man selbst den Kinderzuschlag (KiZ) nutzen kann, hilft der Rechner der Bundesagentur für Arbeit. Der sogenannte KiZ-Lotse klopft allerdings lediglich ab, ob man den Voraussetzungen für den Kinderzuschlag nachkommt. Es wird nicht die Höhe der Auszahlung ermittelt. Das Bundesfamilienministerium hat übrigens viele weitere Rechner wie einen Elterngeld-, Familienpflegezeit- und Wiedereinstiegsrechner in einer Übersicht zusammengetragen.

Mittels vier kurzer Videos wird durch den Rechner geführt und veranschaulicht, welche Angaben im Folgenden getätigt werden müssen. Es gilt, für ein korrektes Ergebnis Angaben zu machen, etwa zu:

  • Anzahl der Kinder in der Bedarfsgemeinschaft und welches Kindergeld erhält

  • Alter der Kinder

  • Bezug von Bürgergeld oder sonstigem Einkommen

  • Partner

  • Höhe des aktuellen Einkommens

  • Bezug von Wohngeld

  • Höhe der Miete

  • Betriebs- oder Heizkosten

 
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