
54,2 Milliarden Euro. So viel Kindergeld wurde 2023 laut der Familienkasse ausbezahlt. Eine hohe Summe, die aufgebracht wird, um die grundlegende Versorgung von Kindern abzusichern. Nicht jedes dieser Kinder lebt in Deutschland, etwas mehr als eine halbe Milliarde Euro landete auf ausländischen Konten. Der genaue Betrag: 525,7 Millionen Euro. Familien in einem deutschen Nachbarland profitieren am meisten.
Kindergeld für Kinder im Ausland: Polen führt die Liste an
Die Familienkasse zahlte 2023 Kindergeld für 313.000 Kinder aus, die nicht in Deutschland leben. 307.000 der Kinder leben in Ländern, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind, wie die Agentur für Arbeit angibt. Die meisten der Kinder sind demnach in Polen zu Hause. Rund 40 Prozent des Kindergeldes, welches ins Ausland überwiesen wird, landet auf Konten des deutschen Nachbarlands. Es wird für 171.000 in Polen lebende Kinder ausbezahlt.
Polen stellt mit Abstand den Spitzenreiter dar, wenn es um Kindergeld-Zahlungen ins Ausland geht. Auf dem zweiten Platz landet Rumänien. Auf rumänische Konten zahlte die Familienkasse im Jahr 2023 insgesamt 27 Millionen Euro aus. Hinter Rumänien positionieren sich Frankreich, Kroatien und Tschechien.
Relevant für die Familien im Ausland, die mit Kindergeld unterstützt werden, könnte ein Plan von Friedrich Merz (CDU) werden. Er will als Bundeskanzler dafür sorgen, dass die Höhe des Kindergeldes, welches ins Ausland gezahlt wird, an die Unterhaltskosten im jeweiligen Land angepasst werden. Das würde bedeuten, dass beispielsweise die Kindergeldzahlungen nach Polen und Rumänien sinken, da in den Ländern niedrigere Lebenshaltungskosten gelten.
Warum fließt Kindergeld ins Ausland?
Anspruch auf Kindergeld, welches zum 1. Januar auf 255 Euro pro Kind erhöht wurde, könnten deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland und EU-Bürger erhalten, die in Deutschland arbeiten, deren Kinder aber in der Heimat leben. Das geht aus Angaben der Agentur für Arbeit hervor. Demnach bestehen zwei Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld auf ausländische Konten, von denen eine erfüllt sein muss.
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Unbeschränkte Steuerpflicht: Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, was bedeutet, dass sie alle Einkünfte in Deutschland versteuern.
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Beschränkte Steuerpflicht: Ein Kindergeld-Anspruch kann auch dann bestehen, wenn eine sozialversicherungspflichtige Anstellung besteht, die mit einer beschränkten Steuerpflicht einhergeht.
Eine Sprecherin der Bundesarbeitsagentur erklärte auf Bild-Anfrage, dass zusätzliche Nachweise nötig sind, falls Kinder von Kindergeld-Berechtigten im Ausland leben. Diese würden von der Familienkasse „gewissenhaft geprüft“ und mit Verbindungsstellen im Ausland abgeglichen werden. Die genaue Prüfung ist wichtig, denn Kindergeld-Betrug ist ein Problem, mit dem die Familienkasse zu kämpfen hat. Kürzlich wurde bekannt, dass Kindergeld für 59 Kinder eines Hochhauses in Duisburg ausbezahlt wurde, die gar nicht existieren oder zumindest nicht in dem Gebäude leben.