Das Einkommen spielt in vielen Bereichen eine wichtige Rolle. Zum einen kann es die eigene Steuerlast beeinflussen, zum anderen kann es deutliche Auswirkungen auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld haben. Viele Paare, die zum ersten Mal Eltern werden, fragen sich daher, ob auch die monatlichen Kindergeld-Zahlungen zum Einkommen des Paares beziehungsweise der Familie gezählt werden und steuerlich eine Bewandtnis haben. Ob dem so ist und ob das Kindergeld in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Übrigens: Für das Jahr 2025 soll das Kindergeld von der Kindergrundsicherung abgelöst werden. Finanzminister Christian Lindner (FDP) brachte derweil eine Erhöhung des Kindergeldes für ebendieses Jahr ins Spiel.
Wird Kindergeld als Einkommen gezählt?
Das Kindergeld selbst ist in Deutschland eine steuerliche Leistung, die Eltern für ihre Kinder erhalten. Sie dient laut dem Familienportal des Bundes dazu, die finanziellen Belastungen, die mit Kindern verbunden sind, zu mindern. Im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird das Kindergeld nicht als Einkommen gewertet, wie auch in einem Beitrag des Bundesfinanzministeriums deutlich wird. Demnach sind nach dem EStG nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften, wozu auch Bezüge wie Renten zählen, dem Einkommen zuzurechnen.
Kindergeld muss in Deutschland entsprechend nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und es wird auch nicht versteuert. Ob sich für Paare steuerlich eher das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag lohnt, teilt im Übrigen das Finanzamt mit.
Kindergeld: Hier wird es angerechnet
Allerdings gibt es einige Fälle, in denen das Kindergeld doch als eine Art "Einkommen" betrachtet werden kann. Dies ist beispielsweise beim Thema Bürgergeld der Fall, denn Kindergeld wird dann als Einkommen gezählt, wenn die Bundesagentur für Arbeit berechnet, wie viel Bürgergeld eine Familie erhält. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt, werden die 250 Euro im Monat pro Kind als "Einkommen des Kindes" angesehen. Daher verringert sich der Anspruch des Kindes auf Bürgergeld direkt um den Betrag des Kindergeldes.
Auch beim Kindesunterhalt kann das Kindergeld entscheidenden Einfluss auf die Finanzen haben. Dies ist dem Bundesjustizministerium zufolge dann der Fall, wenn unterhaltspflichtige Kinder bei einem Elternteil leben, der das monatliche Kindergeld erhält. Dann wird nämlich die Hälfte des Kindergeldes auf den Bedarf des Kindes angerechnet - der Unterhalt reduziert sich somit pro Kind um 125 Euro. Auch bei volljährigen Kindern, bei denen beide Eltern unterhaltspflichtig sind, wird das Kindergeld angerechnet, diesmal allerdings in seiner vollen Höhe von 250 Euro.
Und bei Zahlungen im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)? Hier stellt die Bundesagentur für Arbeit klar, dass während einer Ausbildung eines Kindes - für die BAföG-Zahlungen gedacht sind - sowohl Kindergeld als auch BAföG für das Kind beantragt und ausgezahlt werden können. Dies ist so lange möglich, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet, beziehungsweise seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat und berufstätig ist.