Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die die grundlegende Versorgung eines Kindes ab dessen Geburt sicherstellen soll. Derzeit zahlt die Familienkasse für jedes Kind 250 Euro. Ausgezahlt wird das Kindergeld monatlich zu bestimmten Terminen. Laut der Seite familienportal.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) profitieren davon insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Außerdem kann grundsätzlich jeder, der mit seinem Kind oder seinen Kindern in Deutschland lebt, Kindergeld bekommen - auch Menschen mit anderen Staatsangehörigkeiten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Doch wie lange wird Kindergeld eigentlich gezahlt?
Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?
Hat eine Familie für ein Kind Anspruch auf Kindergeld, wird dieses nur bis zu einem bestimmten Alter ausgezahlt. Laut familienportal.de gilt der 18. Geburtstag dabei als erste Grenze. Bis ein Kind 18 Jahre alt ist, können Eltern also von der Familienkasse monatlich Kindergeld bekommen. Ausgezahlt wird die Leistung dabei bis zum Ablauf des Monats, in dem ein Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Heißt: Hat ein Kind am 17. Mai Geburtstag und wird 18 Jahre alt, wird das Kindergeld im Mai das letzte Mal ausgezahlt. Hat es allerdings am 1. Mai Geburtstag, werden die Kindergeld-Voraussetzungen im Mai nicht mehr erfüllt und die letzte Auszahlung ist im April.
Nach dem 18. Geburtstag eines Kindes wird das Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter gezahlt - entweder bis zum 21. oder bis zum 25. Geburtstag des Kindes.
Bis zum 21. Geburtstag eines Kindes zahlt die Familienkasse das Kindergeld nur weiter, wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist. Kindergeldzahlungen bis zum 25. Geburtstag eines Kindes sind aus verschiedenen Gründen möglich. Laut familienportal.de wird die Leistung bis zu dieser Altersgrenze weitergezahlt, wenn das Kind...
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eine Ausbildung macht, zur Schule geht oder ein Studium absolviert.
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sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet.
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keinen Ausbildungsplatz findet und daher eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann.
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einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.
In manchen Fällen kann Kindergeld auch nach dem 25. Geburtstag eines Kindes noch beantragt werden. Das gilt laut der Bundesagentur für Arbeit primär für Kinder mit Behinderung.