
Zum 1. Januar 2025 wurde der Mindestunterhalt für Kinder in Deutschland erhöht. Wie hoch der neue Betrag ist und wie er berechnet wird, lesen Sie hier.
Schon gewusst? Wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen, entstehen hohe Schulden: In Deutschland belaufen sich die Forderungen gegen säumige Unterhaltspflichtige auf über fünf Milliarden Euro.
Düsseldorfer Tabelle: Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2025?
Nicht nur das Kindergeld steigt 2025. Auch der Mindestunterhalt wurde zum 1. Januar 2025 erhöht. Das teilt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website mit. Der neue Mindestunterhalt beträgt demnach:
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482 Euro für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren (zwei Euro mehr als 2024)
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554 Euro für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren (drei Euro mehr)
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649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (vier Euro mehr)
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und 693 Euro für volljährige Kinder (vier Euro mehr)
Im Vergleich zum Vorjahr: kein hoher Anstieg. Einen deutlichen Sprung hat der Bedarfssatz allerdings bei studierenden Kindern hingelegt, die nicht bei einem ihrer Elternteile leben. In der sogenannten Düsseldorfer Tabelle kann man nachlesen, dass er von 930 Euro auf 990 Euro gestiegen ist.
Gut zu wissen: Die Unterhaltspflicht erlischt nicht automatisch, wenn Kinder BAföG erhalten, erlischt damit nicht automatisch die Unterhaltspflicht für Eltern.
Mindestunterhalt 2025 und Düsseldorfer Tabelle: Wie wird der Mindestunterhalt ausgerechnet?
Der Mindestunterhalt wird mithilfe der Düsseldorfer Tabelle. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. Kurz gesagt, handelt es sich bei der Tabelle um eine Richtlinie, die Gerichten und Anwälten als Orientierung dienen soll. Das bedeutet: Im Einzelfall können Gerichte auch anders entscheiden.
Vereinfacht gesagt, ist die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen vor allem von drei Faktoren abhängig:
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Alter des Kindes
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Ausbildungsverhältnis des Kindes
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Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
Als Faustregel kann man sich merken: Je mehr ein Elternteil verdient, desto höher fällt auch der Unterhalt aus. Außerdem steigt der Unterhalt mit dem Alter des Kindes.
Mindestunterhalt 2025: Wird das Kindergeld angerechnet?
Wie Finanztip erklärt, wird das Kindergeld immer an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Deswegen kann der Elternteil, der den Unterhalt zahlt, die Hälfte des Kindergeldes davon abziehen. Das bedeutet: „Aus der Düsseldorfer Tabelle selbst ergibt sich also nicht der Zahlbetrag. Der ergibt sich erst nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergeldes.“
Was ist der Mindestunterhalt?
Vereinfacht gesagt, handelt es sich bei dem Mindestunterhalt um einen Mindestbetrag, den Eltern für ihre Kinder aufwenden müssen. Die Betonung liegt hier auf „müssen“. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, solange das Kind als bedürftig gilt und sich nicht selbst versorgen kann. Eine Bedürftigkeit kann laut dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) bei minderjährigen Kindern nahezu immer vorausgesetzt werden. Aber auch volljährige Kinder haben oft noch einen Anspruch auf Unterhalt, etwa wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren.
Der Betrag soll sicherstellen, dass die Kinder ihre grundlegenden Bedürfnisse befriedigen können. Dazu zu zählt dem ISUV zufolge der Zugang zu:
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Nahrung
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Kleidung
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Unterkunft
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Bildung
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und medizinischer Versorgung
Die Bedürftigkeit endet in der Regel, sobald sich die Kinder selbst versorgen können. Also einem Beruf nachgehen und ihr eigenes Geld verdienen.
Wer muss den Mindestunterhalt zahlen?
Nach einer Trennung zahlt in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, den Betrag. Der Fachbegriff dafür lautet Finanztip zufolge Residenzmodell: „Der eine betreut die Kinder, der andere zahlt für die Kinder.“
Genauer gesagt, unterscheidet man hierbei zwischen dem sogenannten Barunterhalt und dem Naturunterhalt. Der Barunterhalt ist Finanztip zufolge der Betrag, den der Elternteil zahlt, bei dem das Kind nicht überwiegend wohnt. Der andere Elternteil leistet dagegen Naturalunterhalt und „kümmert sich um Kleidung, Wohnen, Essen, Krankenvorsorge, Taschengeld und Ähnliches“.
Gut zu wissen: Ab 2025 gibt es pro Kind 255 Euro Kindergeld.