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Kindergeld
Kindergeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wer hat in Deutschland überhaupt Anspruch auf Kindergeld? Alles Wichtige für Familien und werdende Eltern kurz zusammengefasst.
Eltern können mit Hilfe des Kinderfreibetrags ihre Steuerlast senken - das Finanzamt prüft dabei, ob sie davon stärker profitieren als vom Kindergeld.jpeg       -  In Deutschland erhalten alle Eltern Kindergeld - oder? Wer genau Anspruch auf die Leistung hat.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild) | In Deutschland erhalten alle Eltern Kindergeld - oder? Wer genau Anspruch auf die Leistung hat.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 02.10.2024 06:43 Uhr

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für Familien in Deutschland. Es dient der grundlegenden Versorgung von Kindern und wird in der Regel einkommensunabhängig ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind und Monat und es soll im Jahr 2025 noch einmal angehoben werden. Auch für 2026 können Eltern offenbar mit einer weiteren Erhöhung rechnen. Doch wer hat in Deutschland eigentlich Anspruch auf Kindergeld und gibt es auch Ausnahmen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Sowohl das Bundesfamilienministerium als auch das Familienportal des Bundes machen auf ihren Informationsseiten zum Thema Kindergeld deutlich: Grundsätzlich haben alle Eltern, die in Deutschland leben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, einen Anspruch darauf, Kindergeld zu erhalten. Dazu zählen:

  • Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland leben.

  • Ausländische Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen, wie etwa einem Aufenthaltsstatus, der eine Arbeitserlaubnis umfasst.

  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, unter besonderen Voraussetzungen.

Auch Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern und Geschwister können laut der Informationsseiten Kindergeld erhalten, wenn sie das Kind in ihrem Haushalt betreuen. Wichtig ist: Das Kind muss in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat leben.

Kindergeld - Wie lange kann man es bekommen?

Kindergeld wird dem Bundesfamilienministerium zufolge in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Für Kinder in einer Ausbildung kann es bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.

  • Für arbeitslose Kinder gilt die Regelung bis zum 21. Lebensjahr.

  • Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz keine Berufsausbildung beginnen können, haben ebenfalls Anspruch bis zum 25. Lebensjahr.

Sonderregelungen und Berechtigten-Bestimmung beim deutschen Kindergeld

Dem Familienportal des Bundes zufolge kann für ein Kind immer auch nur eine Person das Kindergeld erhalten. Leben die Eltern zusammen, können sie untereinander festlegen, wer das Kindergeld beantragt und auf wessen Konto es entsprechend überwiesen wird. Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann das Familiengericht entscheiden.

Eltern, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten, wenn sie beispielsweise als Entwicklungshelfer tätig sind oder eine Rente nach deutschem Recht beziehen. Weitere Informationen diesbezüglich finden sich auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Wer hat keinen Anspruch auf Kindergeld?

Aus den obigen Angaben ergibt sich nicht nur, wer in Deutschland Anspruch auf Kindergeld hat, sondern auch, wer nicht leistungsberechtigt ist. Kein Kindergeld erhalten in der Regel Eltern, die ihren dauerhaften Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben und keine besonderen Ausnahmetatbestände, wie als Entwicklungshelfer oder Missionare, erfüllen. Dies geht aus den Angaben des Familienportals des Bundes hervor. Auch Eltern, die ins Ausland ziehen und dort nicht mehr in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, verlieren ihren Kindergeldanspruch.

Ferner entfällt der Anspruch für volljährige Kinder, die ihre Erstausbildung oder ihr Erststudium abgeschlossen haben und einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen. Ebenso haben Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld für Kinder, die volljährig und weder in Ausbildung noch als arbeitslos gemeldet sind.

Zusätzlich besteht kein Anspruch für Eltern, die ausschließlich im Ausland steuerpflichtig sind, es sei denn, sie fallen unter die besonderen Regelungen des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG). Auch Kinder mit eigenem Einkommen, das über einen bestimmten Freibetrag hinausgeht, können den Anspruch auf Kindergeld verlieren.

 
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