Familien mit Kindern werden in Deutschland besonders gefördert. Aus diesem Grund gibt es Leistungen wie etwa das Kindergeld, die Familien finanzielle Unterstützung bieten. Laut dem Familienportal des Bundes soll das Kindergeld die grundlegende Versorgung eines Kindes ab dessen Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag sichern. Dafür zahlt die Familienkasse monatlich 250 Euro pro Kind - insofern ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Um zu zeigen, dass ein Kind die Voraussetzungen erfüllt, müssen Eltern zum Teil Nachweise erbringen und bestimmte Bescheinigungen bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Dazu gehört auch die sogenannte Schulbescheinigung. Was das genau ist und wann man sie benötigt, lesen Sie hier.
Übrigens: Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Wann genau das Geld überwiesen wird, richtet sich nach der Kindergeldnummer. Für 2025 ist außerdem bereits eine Erhöhung des Kindergeldes geplant.
Schulbescheinigung: Wann benötigt man sie beim Kindergeld?
Wenn ein Kind jünger als 18 Jahre ist, also nicht volljährig, erfüllt es in den meisten Fällen die Voraussetzungen für Kindergeld. Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen Eltern der Familienkasse dann meist nur ihre eigene steuerliche Identifikationsnummer sowie die des Kindes mitteilen. Ist ein Kind hingegen volljährig, müssen für den Bezug von Kindergeld in der Regel weitere Nachweise erbracht und zusätzliche Belege eingereicht werden. Dazu zählen zum Beispiel die Bestätigung für ein Praktikum, der Nachweis über eine Berufsausbildung, die Immatrikulationsbescheinigung einer Hochschule und auch die Schulbescheinigung.
Benötigt wird die Schulbescheinigung für das Kindergeld, wenn ein volljähriges Kind weiter zur Schule geht oder eine schulische Berufsausbildung macht. Eingereicht werden kann entweder eine Bescheinigung, die die jeweilige Schule ausgestellt hat, oder der ausgefüllte Vordruck für die Schulbescheinigung, der online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zu finden ist. Auch dieser muss - zumindest in Teilen - von der Schule ausgefüllt werden. Es werden unter anderem Angaben zur Schülerin beziehungsweise zum Schüler, zur Schule, zur aktuellen Klasse sowie zum voraussichtlichen Ende der Schulausbildung abgefragt. Auch ein Stempel der Schule wird benötigt.
Wenn ein Kind zwar eine Berufsschule besucht, aber zeitgleich ein betriebliches Ausbildungsverhältnis besteht, muss laut der Bundesagentur für Arbeit keine Schulbescheinigung eingereicht werden. In diesen Fällen reicht der Nachweis über die Berufsausbildung aus.