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Kindergeld
Kindergeld und Wohngeld: Wird es angerechnet?
Wer Kinder hat und mit dem Gedanken spielt, für die Familie Wohngeld zu beantragen, stellt sich häufig die Frage, ob das Kindergeld auf die Sozialleistung angerechnet wird. Hier erhalten Sie die Antwort.
So kann die Familie eine Immobilie steuerfrei erben.jpg       -  Kindergeld und Wohngeld sind Leistungen, auf die sich viele Familien in Deutschland finanziell verlassen. Doch wird das Kindergeld auf das Wohngeld angerechnet?
Foto: Markus Scholz, dpa (Symbolbild) | Kindergeld und Wohngeld sind Leistungen, auf die sich viele Familien in Deutschland finanziell verlassen. Doch wird das Kindergeld auf das Wohngeld angerechnet?
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 07.08.2024 09:20 Uhr

Familien mit Kindern brauchen einen guten Überblick über ihr Einkommen und finanzielle Planungssicherheit. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich einige Menschen fragen, ob das Kindergeld, welches sie jeden Monat erhalten, einen Einfluss auf das Wohngeld für Familien haben könnte. Ob die beiden Leistungen parallel bezogen werden können und ob sie miteinander verrechnet werden, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Kindergeld und Wohngeld gleichzeitig beziehen - geht das?

In Deutschland ist es möglich, sowohl Kindergeld als auch Wohngeld gleichzeitig zu beziehen. Begründet ist dies dadurch, dass sich beide Leistungen in ihrem Kern unterscheiden. Denn bei Kindergeld handelt es sich laut dem Bundesfamilienministerium um eine universelle Leistung beziehungsweise steuerliche Ausgleichszahlung, die in Deutschland allen Eltern - unabhängig von deren Einkommen - gewährt wird. Das Kindergeld ist als Ausgleich dafür gedacht, dass Familien den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen und dafür mehr Geld benötigen, als Personen ohne Kinder. Angepasst ist die Geldleistung an das Existenzminimum eines Kindes in Deutschland. 

Im Unterschied zum Kindergeld handelt es sich beim Wohngeld um eine Sozialleistung. Das Wohngeld ist, im Gegensatz zum Kindergeld, vom monatlichen Einkommen des Empfängers abhängig und ähnelt damit dem Bürgergeld, wie familienportal.de schreibt. Das Wohngeld richtet sich an Familien mit kleinem Einkommen und dient als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten von selbstgenutztem Wohnraum. 

Doch wie verhalten sich die beiden Leistungen nun zueinander und wird das Kindergeld mit dem Wohngeld verrechnet?

Wird das Kindergeld auf das Wohngeld angerechnet?

Wer jetzt Sorge hat, dass die monatlichen Kindergeld-Zahlungen der Familienkasse einen Einfluss auf die Bewilligung von Wohngeld oder dessen Höhe haben, der kann beruhigt sein. Dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zufolge, werden weder das Kindergeld, der Kinderzuschlag noch Leistungen aus dem Bildungspaket mit dem Wohngeld verrechnet. Auch auf die Höhe des Wohngeldes hat das Kindergeld somit keinen Einfluss. Dadurch soll vermieden werden, dass Familien mit geringen Einkommen durch den Bezug von Kindergeld benachteiligt werden. 

Übrigens: Beim Thema Kindergeld gibt es viele wichtige Aspekte, die Familien beachten müssen. Zunächst ist es entscheidend zu verstehen, wie man Kindergeld beantragen kann und welche Dokumente dafür benötigt werden. Des Weiteren ist es hilfreich zu wissen, dass das Kindergeld steuerfrei ist, was die finanzielle Planung erheblich vereinfacht. Viele Eltern fragen sich auch, wie lange das Kindergeld gezahlt wird und bis zu welchem Alter ihrer Kinder sie mit dieser Unterstützung rechnen können. In besonderen Fällen kann das Kindergeld sogar über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt werden, vorausgesetzt bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Kind noch in Ausbildung ist oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviert.

 
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