
Windeln, Babynahrung, später Schulmaterial oder die Gebühr für den Sportverein: Die Budgetplanung von Familien ändert sich häufig mit dem Alter von Kindern. Bis zur Volljährigkeit ist meist aber das Kindergeld ein essenzieller Bestandteil der familiären Finanzen. Laut dem Familienportal des Bundes soll die Leistung die grundlegende Versorgung von Kindern ab der Geburt sicherstellen. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag, der sich insbesondere an einkommensschwache Familien richtet und diese unterstützen soll. Laut der Bundesagentur für Arbeit werden beide Leistungen monatlich ausgezahlt – und zwar zeitgleich.
Für die Auszahlung gibt es jedoch keinen einzelnen Tag, an dem alle Berechtigten den ihnen zustehenden Betrag erhalten. An welchem Tag das Geld ausgezahlt wird, richtet sich nach der Kindergeldnummer. Wann Kindergeld und Kinderzuschlag im April 2025 auf dem Konto sind, lesen Sie hier.
Übrigens: Friedrich Merz (CDU) hat nach der Bundestagswahl 2025 im Februar auch über seine Pläne für das Kindergeld gesprochen. Für im EU-Ausland lebende Kinder könnte das eine Kindergeld-Kürzung zur Folge haben.
Kindergeld und Kinderzuschlag: Was ist der Unterschied?
Ab der Geburt eines Kindes und mindestens bis zum 18. Geburtstag haben laut dem Familienportal fast alle Familien Anspruch auf Kindergeld. Dabei ist das Einkommen der Eltern in der Regel unerheblich, außer es ist so hoch, dass sich der Kinderfreibetrag für die Familie mehr lohnt als das Kindergeld. Aktuell werden monatlich und pro Kind 255 Euro gezahlt.
Im Gegensatz zum Kindergeld steht der Kinderzuschlag nicht allen Familien zu. Laut dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) soll die Leistung insbesondere Alleinerziehende sowie Familien mit kleinem Einkommen unterstützen. Der Kinderzuschlag ist nämlich eine zusätzliche Leistung für erwerbstätige Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, aber nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt der ganzen Familie zu decken. Pro Kind erhalten Berechtigte aktuell maximal 297 Euro Kinderzuschlag pro Monat. Zusammen mit dem Kindergeld soll so der Bedarf des Kindes gedeckt werden.
Auszahlung im April 2025: Wann werden Kindergeld und Kinderzuschlag überwiesen?
Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden laut der Bundesagentur für Arbeit zusammen ausgezahlt. Wann genau das Geld überwiesen wird, ist abhängig von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer, der sogenannten Endziffer. In der Regel besteht die Kindergeldnummer, die auf jedem Schreiben der Familienkasse und auch auf dem Kontoauszug oder im Online-Banking zu finden ist, aus einer Kombination aus Zahlen und Buchstaben und hat üblicherweise folgendes Format: xxxFKxxxxx1.
Die Endziffer der Kindergeldnummer – hier die Eins – reicht von null bis neun und lässt bereits Rückschlüsse auf den ungefähren Auszahlungstermin zu. Denn mit einer Endziffer von null oder eins können Eltern mit einer Überweisung zu Monatsbeginn rechnen, während die Ziffern acht und neun auf eine Zahlung gegen Monatsende hindeuten. Für alle anderen Endziffern erfolgt die Auszahlung um die Monatsmitte. Wer es ganz genau wissen möchte, kann sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit informieren.
Für April 2025 nennt die Bundesagentur für Arbeit die folgenden Auszahlungstermine für Kindergeld und Kinderzuschlag je nach Endziffer:
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Endziffer „0“: 3. April 2025
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Endziffer „1“: 7. April 2025
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Endziffer „2“: 9. April 2025
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Endziffer „3“: 10. April 2025
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Endziffer „4“: 11. April 2025
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Endziffer „5“: 14. April 2025
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Endziffer „6“: 15. April 2025
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Endziffer „7“: 16. April 2025
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Endziffer „8“: 17. April 2025
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Endziffer „9“: 23. April 2025