
Das Kindergeld soll als finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland dienen. Manchmal kommt es aber vor, dass Kindergeld zu Unrecht ausgezahlt wurde – zum Beispiel, weil sich etwas in den Anspruchsvoraussetzungen geändert hat oder weil Angaben im Antrag nicht stimmten. In solchen Fällen kann es passieren, dass die Familienkasse die fälschlich ausgezahlten Beiträge zurückfordert. Aber wie lange kann sie das eigentlich? Gibt es eine Verjährungsfrist für diese Rückforderung?
Allgemeine Frist: Wann verjährt die Kindergeldrückzahlung?
Grundsätzlich gilt für die Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld laut Sozialgesetzbuch eine vierjährige Festsetzungsfrist. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Familienkasse muss dann innerhalb von vier Jahren nach Ende des Bezugsjahres, in dem das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde, die Rückforderung festsetzen. Hat man beispielsweise ab Februar 2021 zu Unrecht Kindergeld erhalten, kann die Familienkasse bis 31. Dezember 2025 den Betrag zurückfordern.
In Ausnahmefällen kann die Verjährung aber auch erst nach fünf Jahren eintreten. Das passiert laut Abgabenordnung dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Person unrechtmäßig Kindergeld bezogen hat, um Steuervorteile zu erhalten. Denn das Kindergeld gilt laut Bundesfamilienministerium als Steuervergütung. Wird es unrechtmäßig bezogen, redet man im Steuerrecht von einer „leichtfertigen Steuerverkürzung“. Ist diese gegeben, kann die Familienkasse auch fünf Jahre nach dem Vergehen noch das Geld zurückfordern.
Rückforderung: Wann beginnt die Verjährung, wenn man noch Kindergeld bezieht?
Wann beginnt aber die Verjährung, wenn man aktuell noch unrechtmäßig Kindergeld bezieht? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil entschieden, dass die Verjährungsfrist in einem solchen Fall erst mit der letzten unrechtmäßigen Auszahlung beginnt. Hat eine Person also ab Februar 2021 ein Jahr lang unrechtmäßig Kindergeld bezogen – also bis einschließlich Januar 2022 – hat die Familienkasse bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, das Geld zurückzufordern.
Eine Rückforderung der unrechtmäßig ausgezahlten Kindergeldbeiträge kann also auch nach Jahren noch möglich sein. Es ist darum wichtig, der Familienkasse Änderungen, etwa das Ende der Ausbildung des Kindes, sofort mitzuteilen. So lassen sich hohe Rückzahlungen vermeiden.