Liebe Leserinnen und Leser. Der folgende Text ist im April 2024 entstanden. Nach der jüngsten Einigung im Bundeshaushalt ist bekannt, dass das Kindergeld 2025 um fünf Euro pro Kind und Monat erhöht werden wird. Für jedes Kind werden Eltern monatlich ab 2025 also 255 Euro erhalten. Für jedes Kind ergibt sich damit eine jährliche Erhöhung um 60 Euro. Den Text in seiner Ursprungsfassung lesen Sie im Folgenden:
Mit Blick auf 2025 können sich Familien anscheinend auf finanzielle Erleichterungen in Form einer Kindergeld-Erhöhung freuen - zumindest wenn es nach Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geht. Dies gab der Spitzenpolitiker in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bekannt.
Mehr Geld für Familien 2025? Lindner plant Kindergeld-Erhöhung
Im Gespräch mit dem RND brachte der Bundesfinanzminister selbst eine Erhöhung des Kindergeldes ins Spiel. Wie viel mehr Geld Eltern zukünftig erhalten könnten, konnte der FDP-Politiker allerdings noch nicht sagen, denn dies sei von dem Existenzminimumbericht abhängig, der erst im Herbst 2024 veröffentlicht werde. Der Bericht wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und bestimmt die Höhe des steuerfreien Existenzminimums in Deutschland - also den Betrag, den eine Person mindestens verdienen muss, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne dass darauf Steuern erhoben werden. Der Bericht dient als Grundlage für die Festsetzung der steuerlichen Grundfreibeträge und anderer Sozialleistungen, die auf das Einkommen der Bürger angewandt werden. Er wird alle zwei Jahre erstellt und erschien zuletzt im Jahr 2022.
Die von Lindner ins Gespräch gebrachte Erhöhung ist eine logische Folge aus seiner Ankündigung, im kommenden Jahr erneut die kalte Progression ausgleichen zu wollen. Darunter versteht man die Auswirkung einer hohen Inflation auf die Einkommensteuer. Zum Ausgleich wird unter anderem der steuerliche Grundfreibetrag angepasst, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Infolgedessen steigt dann auch der Kinderfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer. Das Kindergeld wird in der Regel nachgezogen und ebenfalls angepasst.
Während der Bundesfinanzminister für das laufende Jahr zwar den Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend zum Januar anheben möchte, wird das Kindergeld in diesem Jahr allerdings nicht mehr angetastet. Das begründet Lindner im Interview so: "Das Kindergeld wurde bereits 2023 sehr stark und überproportional erhöht, um Familien zu entlasten. Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an." Die Anhebung im vergangenen Jahr sei also so groß ausgefallen, dass man in diesem Jahr darauf verzichten könne. Aktuell erhalten Eltern pro Kind monatlich 250 Euro Kindergeld. Dies gilt mindestens bis zum 18. Geburtstag, für Kinder in Ausbildung und Studium gelten längere Fristen.
Als Folge von Bürgergeld-Erhöhung: Kinderfreibetrag soll rückwirkend angepasst werden
Eine Anpassung des Grund- und Kinderfreibetrags sei dagegen allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig. Damit werde die Erhöhung des Kindergelds aus dem Jahr 2023 steuerlich nachgezogen. Außerdem, so argumentierte Lindner in der Vergangenheit, mache auch die Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar höhere Freibeträge für die arbeitende Bevölkerung zwingend. "Leider wird das bisher von SPD und Grünen blockiert", sagte der FDP-Politiker dem RND.
Zum Jahreswechsel war der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro gestiegen, der Kinderfreibetrag auf 9312 Euro. Lindners Argumentation zufolge wären wegen der deutlichen Bürgergeld-Erhöhung aber noch höhere Freibeträge nötig. Die SPD dagegen hält es für ungerecht, den Kinderfreibetrag anzuheben, ohne gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen. So würden nur Familien mit hohen Einkommen entlastet. Für Familien mit niedrigeren Einkommen sei das Kindergeld ausschlaggebend. Die Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Bundestag, Heidi Reichinnek, warf Lindner im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) "Parteipolitik auf dem Rücken der Familien" vor.
2025 sollen die Leistungen für Familien nach Plänen der Ampel in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden. Neben dem Kindergeld geht es dabei auch um Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag. Ein höheres Kindergeld ab 2025 würde also automatisch zu einer höheren Kindergrundsicherung führen. Ob diese wie geplant im Januar 2025 eingeführt werden kann, ist jedoch weiterhin offen. Im Bundestag beschlossen ist das Gesetz noch nicht. (mit dpa)