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Kindergeld
Kindergeld 2025: Deutschland erhöht Zahlungen – Doch dieses EU-Land bleibt ungeschlagen
In Deutschland soll das Kindergeld 2025 steigen. Aber auch mit dieser Erhöhung werden wir den EU-Spitzenreiter nicht ablösen. Wo es das meiste Kindergeld gibt.
Kinderwagen.jpeg       -  Die europäischen Staaten handhaben die „Familienleistung“ Kindergeld recht unterschiedlich. Ein Land sticht hinsichtlich der Höhe klar hervor.
Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild) | Die europäischen Staaten handhaben die „Familienleistung“ Kindergeld recht unterschiedlich. Ein Land sticht hinsichtlich der Höhe klar hervor.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 19.09.2024 06:22 Uhr

Das deutsche Kindergeld ist zuletzt im Januar 2023 gestiegen und liegt seitdem bei 250 Euro pro Kind im Monat. Eine Staffelung, wie es sie früher gab, also, dass der Kindergeldbetrag pro weiterem Kind anstieg, existiert in Deutschland nicht mehr, sodass sich die Zahlungen bei zwei Kindern, drei Kindern oder auch mehr entsprechend immer um 250 Euro anpassen. Ab 2025 sollen Eltern monatlich etwas mehr Geld zur Verfügung haben, denn Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat bereits eine Erhöhung angekündigt. Künftig stünden Familien monatlich dann 255 Euro statt der derzeit 250 Euro pro Kind zu.

Was für Deutschland eine angemessene Höhe darstellt, wäre in anderen Ländern möglicherweise viel Kindergeld oder auch zu wenig. Den Spitzenreiter der Europäischen Union (EU) wird Deutschland – so viel sei jetzt schon verraten – auch mit seiner Erhöhung im Jahr 2025 nicht einholen. In welchem Land es das meiste Kindergeld gibt und wie Deutschland innerhalb der EU abschneidet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kindergeld in der EU: In diesem Land ist es am höchsten

Wer sich für die Sozial- und Familienleistungen in anderen EU-Staaten interessiert, wird bei einem Blick auf die Website der Europäischen Kommission fündig. Hier findet man nicht nur wichtige Informationen zu den aktuellen Gesetzgebungsverfahren der EU, sondern kann sich auf den einzelnen Länderseiten gut über Leistungen wie Arbeitslosengeld, Rente und auch das Kindergeld in den einzelnen EU-Staaten informieren.

Vergleicht man die einzelnen EU-Staaten hinsichtlich der Kindergeld-Höhe, kristallisiert sich schnell ein deutlicher erster Platz heraus. Mit monatlich 299,86 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren ist Luxemburg mit seinem „Kinder-Zukunftsgeld“ klarer Spitzenreiter. Mehr noch: Abhängig vom Alter des Kindes gibt es in Luxemburg gestaffelte Erhöhungen. Für Kinder ab sechs Jahren erhöht sich das Kindergeld um 22,67 Euro, was zu einem Gesamtbetrag von 322,53 Euro im Monat führt. Für Kinder ab 12 Jahren kommen auf den Grundsatz noch einmal 56,57 Euro obendrauf, was zu einem Gesamtbetrag von 356,43 Euro führt.

Die Top 6 der EU: Hier gibt es das meiste Kindergeld

Selbst mit der Kindergelderhöhung auf 255 Euro im kommenden Jahr, ist Deutschland also von diesen Zahlungen noch weit entfernt. Aber wie schneidet die Bundesrepublik eigentlich im Vergleich mit den anderen EU-Staaten ab? Tatsächlich wird Luxemburg zwar unerreichter Erster bleiben, direkt auf dem zweiten Platz findet sich aber Deutschland. Dies geht aus den Zahlen der Europäischen Kommission hervor. Laut der Datenblätter ergibt sich folgendes „Ranking“ für die Top 6 :

  • Luxemburg

  • Deutschland

  • Österreich

  • Schweden

  • Frankreich

  • Belgien

Unsere südlichen Nachbarn in Österreich halten dabei weiter am gestaffelten System für ihre „Familienbeihilfe“ fest. Dies geht aus dem offiziellen Behörden-Portal Österreichs hervor. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich in Österreich nach dem Alter des Kindes. Im Gegensatz zum deutschen Modell, bei dem eine Pauschale von 250 Euro pro Kind gezahlt wird, ändert sich der Betrag in Österreich mit dem Älterwerden des Kindes. Die Beihilfe startet ab der Geburt mit 132,30 Euro pro Monat und steigt ab dem dritten Lebensjahr auf 141,50 Euro. Ab dem zehnten Geburtstag erhöht sich der Betrag auf 164,20 Euro und schließlich ab dem neunzehnten Lebensjahr auf 191,60 Euro.

Zusätzlich gibt es in Österreich aber noch eine sogenannte Geschwisterstaffelung, die den Gesamtbetrag pro Kind erhöht, wenn mehrere Kinder in einer Familie leben und Familienbeihilfe beziehen. Für zwei Kinder erhalten die Eltern monatlich 8,20 Euro zusätzlich pro Kind, bei drei Kindern sind es 20,20 Euro pro Kind. Diese gestaffelten Zuschläge steigen weiter an: bei vier Kindern gibt es 30,70 Euro zusätzlich pro Kind, bei fünf Kindern 37,20 Euro und bei sechs Kindern 41,50 Euro. Wenn eine Familie sieben oder mehr Kinder hat, erhöht sich der Zuschlag auf 60,30 Euro pro Kind. Selbst mit sieben Kindern, erreichen die Österreicher aber nicht die pauschalen 250 Euro pro Kind in Deutschland.

Skandinavien gilt weithin als kinderfreundlich und die Schweden sind daher sehr darauf bedacht, dass sich diese Einstellung auch in der Höhe des Kindergeldes widerspiegelt. So kann man im hohen Norden einen monatlichen „barnbidrag“ in Höhe von 1250 schwedische Kronen erhalten. Stand September 2024 sind das umgerechnet rund 110 Euro Pauschalbetrag pro Kind. Dies erläutert die schwedische Sozialversicherungskasse auf ihrer Website.

Zusätzlich gibt es ab zwei Kindern das sogenannte „flerbarnstillägg“ (Mehrkinderzuschlag). Dieser beginnt bei 150 Kronen - circa 13 Euro - für zwei Kinder und erhöht sich mit der Anzahl der Kinder. Die Höhe des Mehrkinderzuschlags hängt immer davon ab, wie viele Kinder eine Familie hat. Mit zwei Kindern stehen einem Paar dann also insgesamt 2650 schwedische Kronen zu, was umgerechnet etwa 233 Euro entsprechen würde. Bei drei Kindern würden Eltern neben dem Grundbetrag von 1250 Kronen pro Monat auch noch den Mehrkinderzuschlag von 730 Kronen erhalten und wären dann insgesamt bei 4480 Kronen im Monat – umgerechnet etwa 395 Euro.

Frankreich - Wie steht es dort um das Kindergeld?

Hinsichtlich des Kindergeldes schauen Paare mit nur einem Kind in Frankreich in die Röhre. Die sogenannten Familienleistungen – also die „Allocations familiales“ – werden erst ab dem „zweiten unterhaltsberechtigten Kind“ gezahlt, heißt es auf der Website der EU-Kommission. Eltern von Einzelkindern gehen damit leer aus.

Ab dem zweiten Kind wird es bei den Franzosen kompliziert, denn die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Haushaltseinkommen sowie der Anzahl der Kinder. Es gibt dem Behörden-Portal Frankreichs zufolge drei Einkommensstufen (Tranches), die die Höhe des Kindergeldes beeinflussen. Für zwei Kinder erhält eine Familie in der ersten Einkommensstufe (bis zu 74.966 EUR Jahresbruttoeinkommen) 141,99 EUR pro Monat. In der zweiten Einkommensstufe (bis 99.922 EUR) sinkt der Betrag auf 71 EUR, und in der dritten Einkommensstufe (über 99.922 EUR) wird nur noch 35,50 EUR pro Monat gezahlt.

Für drei Kinder erhöht sich das Kindergeld deutlich. In der ersten Einkommensstufe beträgt es 323,91 EUR, in der zweiten 161,95 EUR und in der dritten Stufe 80,98 EUR.

Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich:

  • 181,92 EUR in der ersten Einkommensstufe,

  • 90,97 EUR in der zweiten Stufe und

  • 45,49 EUR in der dritten Stufe.

Wenn eines der Kinder 14 Jahre oder älter ist, gibt es einen zusätzlichen Betrag von:

  • 71 EUR in der ersten Einkommensstufe,

  • 35,50 EUR in der zweiten und

  • 17,76 EUR in der dritten Stufe.

Dieses Modell in Frankreich zielt darauf ab, größere Familien stärker zu unterstützen, wobei die Einkommensstufen sicherstellen sollen, dass Familien mit niedrigerem Einkommen höhere Beträge erhalten.

Kindergeld in Belgien - So wird hier unterschieden

Wer Frankreichs System als kompliziert empfand, der kennt das belgische System nicht. In Belgien sind die Familienbeihilfen laut dem Familienportal der deutschsprachigen Gemeinschaft auf vier verschiedene föderale Gebietskörperschaften verteilt, die jeweils ihre eigenen Systeme haben. Diese Gebietskörperschaften umfassen die flämische Gemeinschaft, die französischsprachige Region Wallonien, die deutschsprachige Gemeinschaft und die zweisprachige Region Brüssel-Hauptstadt.

Die monatliche Grundleistung des Kindergeldes unterscheidet sich je nach Region und Geburtsdatum des Kindes:Flämische Gemeinschaft:

  • Kinder geboren vor dem 1. Januar 2019: Die Grundleistung beträgt für das erste Kind 99,70 Euro, für das zweite Kind 184,47 Euro und für das dritte Kind 259,49 Euro.

  • Kinder, geboren nach dem 1. Januar 2019 erhalten 173,20 Euro pro Kind, unabhängig von der Geburtenreihenfolge. Zusätzlich gibt es eine Zulage von 138,56 Euro ab dem zweiten Kind.

Französischsprachige Region Wallonien:

  • Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, beträgt die Grundleistung 112,25 Euro für das erste Kind und steigt auf 207,70 Euro oder 310,11 Euro für das zweite und dritte Kind.

  • Kinder, geboren nach dem 1. Januar 2020 erhalten eine einheitliche Grundleistung von 181,61 Euro pro Kind, unabhängig von der Reihenfolge.

Deutschsprachige Gemeinschaft:

  • Die Grundleistung beträgt einheitlich 164,36 Euro pro Kind. Ab dem dritten Kind gibt es einen Zuschlag von 305,68 Euro.

Zweisprachige Region Brüssel-Hauptstadt:

  • Kinder, geboren vor dem 31. Januar 2019 erhalten 164,04 Euro pro Kind. Kinder, geboren nach dem 1. Januar 2020 erhalten eine einheitliche Grundleistung von 175,76 Euro.

Zusätzlich werden in Belgien diverse Sozialzulagen gezahlt, die je nach Einkommen und Anzahl der Kinder variieren. Diese Zulagen sind einkommensabhängig und steigen mit der Anzahl der Kinder. Einige Regionen zahlen auch Alterszulagen, die ab einem bestimmten Alter des Kindes fällig werden, wie in der Flämischen Gemeinschaft oder der Region Wallonien. Zudem gibt es in allen Regionen Geburts- und Adoptionsprämien, die bei der Geburt oder Adoption eines Kindes einmalig ausgezahlt werden. Auch jährliche Schulprämien werden in manchen Regionen gezahlt, um die Schulausgaben zu unterstützen.

 
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