
Viele Studierende stellen sich die Frage, ob sie auch während eines Masterstudiums weiterhin Kindergeld beziehen können. Entscheidend ist dabei, ob das Masterstudium noch als Teil der Erstausbildung gewertet wird und ob die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten wurde. Dieser Artikel erklärt, wann der Anspruch auf Kindergeld im Masterstudium besteht und welche Fallstricke es gibt.
Kindergeld im Masterstudium: Grundvoraussetzungen
Laut der Bundesagentur für Arbeit und dem Familienportal wird Kindergeld grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, sofern sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Dies gilt auch für ein Masterstudium, sofern es als unmittelbare Fortsetzung des Bachelorstudiums angesehen wird.
Ein sogenanntes konsekutives Masterstudium – also ein Master, der in direktem Zusammenhang mit dem vorherigen Bachelor steht – wird weiterhin als Teil der Erstausbildung gewertet. Dies bestätigt auch das Portal FocusOnline: Das Masterstudium gilt als Fortsetzung des Erststudiums und berechtigt daher grundsätzlich zum weiteren Bezug von Kindergeld, solange die Altersgrenze nicht überschritten wird.
Wann entfällt der Kindergeldanspruch im Master?
Obwohl ein konsekutiver Master grundsätzlich als Erstausbildung gilt, gibt es Ausnahmen, die den Kindergeldanspruch gefährden können.
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 10/22), über das die Süddeutsche Zeitung berichtet, kann beispielsweise eine zu lange Pause zwischen Bachelor und Master dazu führen, dass das Masterstudium nicht mehr als Teil der Erstausbildung gewertet wird. In einem konkreten Fall absolvierte eine Studentin nach ihrem Bachelor einen achtmonatigen Freiwilligendienst, woraufhin sie eine dreimonatige Übergangszeit mit einer befristeten Aushilfstätigkeit - 25 Wochenstunden - nutzte. Aufgrund der zeitlichen Lücke bekam sie kein Kindergeld mehr, da das Masterstudium nicht mehr als direkter Anschluss gewertet wurde. Die gesetzliche Regelung besagt, dass eine Unterbrechung von maximal vier Monaten als Übergangszeit akzeptiert wird. Eine längere Pause kann dazu führen, dass die Familienkasse das Masterstudium als Zweitausbildung einstuft.
Zudem dürfen Studierende zwar während des Masterstudiums arbeiten, jedoch gibt es strenge Grenzen. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass eine Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Wochenstunden den Kindergeldanspruch gefährdet. Während der Semesterferien seien jedoch 40 Wochenstunden erlaubt. Ein 450-Euro-Minijob oder eine Ausbildungstätigkeit sind unschädlich.
Nach Abschluss des Erststudiums, wenn der Bachelor als vollwertige Ausbildung gewertet wird, besteht Kindergeldanspruch nur noch unter der Bedingung, dass der Student keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausübt. Auch hier gilt: Maximal 20 Wochenstunden sind erlaubt. Das Masterstudium wird nur dann als Teil der Erstausbildung gewertet, wenn es in einem engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem Bachelor steht.
Eltern oder Kinder – Wer bekommt das Kindergeld im Studium überwiesen?
Wichtig für Studierende: Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich an die Eltern ausgezahlt, da es als offiziell als Unterstützung für den Unterhalt des Kindes dient. Es ist nicht direkt an die Studierenden gebunden, selbst wenn sie bereits volljährig sind. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, das Kindergeld direkt an das Kind auszahlen zu lassen. Laut der Bundesagentur für Arbeit kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen an eine andere Person oder direkt an den Studierenden selbst „abgezweigt“ werden. Dies ist dann möglich, wenn die Eltern keinen oder nur unzureichenden Unterhalt leisten.
Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes:
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Der Studierende führt einen eigenen Haushalt und finanziert sich größtenteils selbst.
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Die Eltern zahlen keinen oder nur einen geringen Unterhalt.
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Ein Antrag auf Abzweigung (auch „Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“) muss bei der Familienkasse gestellt werden.
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Es müssen Nachweise über den eigenen Haushalt und die fehlenden Unterhaltszahlungen der Eltern erbracht werden.
Wird der Antrag auf Abzweigung genehmigt, erhält der Studierende das Kindergeld direkt von der Familienkasse ausgezahlt. In allen anderen Fällen bleibt das Kindergeld bei den Eltern, selbst wenn das „Kind“ bereits im Masterstudium ist.
Zusammenfassend: So erhalten Studierende im Master auch noch Kindergeld
Zusammenfassend kann festgehalten werden: Ein konsekutiver Master gilt als Fortsetzung des Erststudiums und berechtigt zum weiteren Kindergeldbezug bis zum 25. Lebensjahr. Eine Pause von mehr als vier Monaten zwischen Bachelor und Master kann jedoch dazu führen, dass das Masterstudium nicht mehr als Teil der Erstausbildung gewertet wird. Wer während des Studiums arbeitet, sollte darauf achten, dass die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt, um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren. Und: Statt der Eltern kann auch das „Kind“ selbst das Kindergeld erhalten, wenn dafür die nötigen Voraussetzungen für einen Abzweigungsantrag erfüllt sind.