Neben der Bürgergeld-Erhöhung ab 2024 sind in diesem Jahr weitere Sozialleistungen wie der Kinderzuschlag angehoben worden. Was der Kinderzuschlag ist, warum man ihn auch als Kindergeldzuschlag bezeichnet, was ihn vom Kinderbonus, dem Baukindergeld oder Kinderfreibetrag unterscheidet und wie viel Kinderzuschlag es 2024 für Familien gibt, lesen Sie in diesem Artikel.
Kurz erklärt: Was ist ein Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag (KiZ) soll laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen unterstützen. Beim KiZ handelt sich demnach um ein Unterstützungsgeld für erwerbstätige Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, bei denen es aber nicht oder nur knapp reicht, um auch den gesamten Bedarf der Familie zu decken. Neben der richtigen Bezeichnung Kinderzuschlag ist die Leistung auch als Kindergeldzuschlag bekannt, da es sich um eine Zusatzleistung handelt, die greift, wenn das Kindergeld nicht mehr ausreicht.
Kinderzuschlag: Nicht zu verwechseln mit Kinderbonus oder Kinderfreibetrag
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass es 2024 "nach aktueller Rechtslage keinen Kinderbonus oder Kinderfreizeitbonus, entgegen aktueller Falschmeldungen auf Social Media" mehr gibt.
Der Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro war demnach Teil des von der Bundesregierung geschnürten Entlastungspakets, das die stark gestiegenen Energiepreise abfedern sollte. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahle stattdessen weiterhin wie gewohnt das Kindergeld und den Kinderzuschlag aus. Beim Kinderfreibetrag handelt es sich dagegen um eine steuerliche Entlastung.
So viel Kinderzuschlag gibt es 2024
Ab dem 1. Januar 2024 können Familien laut BMFSFJ mit geringem Einkommen mit bis zu 292 Euro pro Kind Kinderzuschlag rechnen. Vorher lag der Höchstbetrag pro Monat und Kind bei maximal 250 Euro. Es handelt sich demnach um eine Erhöhung um 42 Euro.
Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, haben zudem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und können sich auch von Kitagebühren befreien lassen, wie das zuständige Ministerium schreibt.
Muss man den Kinderzuschlag beantragen?
Ja, auch wie das Kindergeld muss der Kinderzuschlag beantragt werden. Der Antrag für den Kinderzuschlag kann online auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Per Klick auf der Seite öffnet sich das entsprechende Formular. Zuvor können Interessierte über den sogenannten KiZ-Lotsen den eigenen Anspruch prüfen.