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Kindergeld
Kindergeld für Studenten bis 27: Ist das möglich?
Wann haben Studenten bis zum Alter von 27 Jahren Anspruch auf Kindergeld? Diese Frage beschäftigt viele Familien. Ein Blick auf die aktuellen Regelungen.
Bargeld auf einem Tisch       -  Symbolbild Geld
Foto: Monika Skolimowska/dpa | Symbolbild Geld
Pegah Meggendorfer
 |  aktualisiert: 01.10.2024 11:40 Uhr

Das Kindergeld bildet für viele Studierende neben Unterhalt der Eltern und BAföG einen Teil der Studienfinanzierung. Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Monat. Aber wie lange hat man überhaupt einen Anspruch auf das Geld?

Studium: Wie lange gibt es Kindergeld?

Nach der Geburt eines Kindes können Eltern bei der zuständigen Familienkasse das Kindergeld beantragen. Es wird dann automatisch bis zur Volljährigkeit des Kindes monatlich an die Eltern ausgezahlt.

Danach wird das Kindergeld laut Deutschem Studierendenwerk nur noch gezahlt, wenn das Kind noch zur Schule geht, einen Freiwilligendienst macht oder sich in der Ausbildung befindet - also zum Beispiel studiert. Dann hat man einen Anspruch bis zur Beendigung des Studiums oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Das bedeutet, in der Regel gibt es ab dem 25. Geburtstag kein Kindergeld mehr. Auch dann nicht, wenn man noch studiert.

Übrigens ist man laut Studierendenwerk nicht darauf angewiesen, dass die Eltern den Antrag auf Kindergeld für einen stellen. Ab dem 18. Lebensjahr können Studierende ihr Kindergeld selbst beantragen.

Wann bekommt man bis 27 Jahre Kindergeld?

Je nachdem, wie alt man ist, erinnert man sich vielleicht noch an die Zeit, in der das Kindergeld im Studium an Studierende bis 27 Jahre ausgezahlt wurde. Die Altersgrenze lag nach Angaben des Deutschen Familienverbands (DFV) damals höher, wurde aber im Jahr 2007 heruntergesetzt.

Trotzdem gibt es laut Deutschem Studierendenwerk Studierende, die einen Anspruch auf Kindergeld haben - auch wenn sie bereits 25 Jahre oder älter sind. Das ist dann der Fall, wenn beim Studierenden eine Behinderung vorliegt. Allerdings gilt das nur dann, wenn die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag bestand und wenn deshalb eine „Unfähigkeit zum Selbstunterhalt“ besteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Studierende Therapien oder andere Bedarfe aufgrund der Behinderung nicht selbst bezahlen kann. Dann hat er einen Anspruch auf Kindergeld, bis das Studium abgeschlossen ist – und zwar auch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Übrigens: Für das Jahr 2025 ist eine erneute Kindergelderhöhung geplant. Außerdem soll es zu weiteren Verbesserungen für Familien kommen.

 
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