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Kindergeld
Kindergeld: Bekommt man es auch bei der zweiten Ausbildung?
Kindergeld wird unter Umständen auch für erwachsene Kinder ausgezahlt. Fließt die Leistung auch, wenn der Nachwuchs schon seine zweite Ausbildung absolviert?
Ausbildung.jpeg       -  Kindergeld für den erwachsenen Nachwuchs: Selbst während der zweiten Ausbildung kann die Leistung weiter fließen.
Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild) | Kindergeld für den erwachsenen Nachwuchs: Selbst während der zweiten Ausbildung kann die Leistung weiter fließen.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 04.10.2024 22:19 Uhr

Kindergeld heißt zwar Kindergeld, weil es Familien und ihren Nachwuchs zu mehr finanzieller Freiheit verhelfen soll. Aber Kindergeld gibt es nicht nur für Kinder im Kindes- oder Jugendalter. Denn unter Umständen kann die Leistung auch über den 18. Geburtstag hinaus fließen.

Selbst der 25. Geburtstag muss nicht die Altersobergrenze bedeuten. Das hängt natürlich immer von der individuellen Situation ab, aber mit den 250 Euro pro Monat und Kind kann also sogar länger als ein Vierteljahrhundert geplant werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Unabhängig davon könnte dem Kindergeld demnächst eine Veränderung ins Haus stehen. Wird die von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) forcierte Kindergrundsicherung wie geplant umgesetzt, soll das Kindergeld künftig ein Teil davon werden. Geht es nach einem SPD-Politiker, ist in Zukunft kein Antrag mehr nötig, um Kindergeld zu bekommen.

Dieser Text befasst sich mit der Frage, ob es Kindergeld auch bei der zweiten Ausbildung gibt.

Kindergeld: Wem steht es zu?

Das vom Familienministerium unterhaltene Familienportal informiert darüber, dass deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben, ebenso Anspruch auf Kindergeld haben wie deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben. Auch in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Bedingungen Kindergeld beziehen.

In der Regel steht die Leistung den Eltern oder Adoptiveltern zu. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister sowie Großeltern ein Anrecht darauf.

Kindergeld: Wo muss es beantragt werden?

Der Antrag auf Kindergeld muss online bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Bürger, die über eine Bund-ID verfügen, müssen den Online-Antrag demnach nicht mehr ausdrucken, sondern können diesen ohne Unterschrift direkt online an die Familienkasse übermitteln.

Kindergeld: In welchen Fällen fließt es auch nach dem 18. Geburtstag weiter?

Laut dem Familienportal wird Kindergeld bis zum 21. Geburtstag gezahlt, wenn das Kind arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist. Sogar bis zum 25. Geburtstag fließt Kindergeld, wenn das Kind eine Ausbildung macht – wozu auch Schule und Studium zählen –, sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet, keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, oder einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.

Kindergeld: Bekommt man es auch bei der zweiten Ausbildung?

Steckt das Kind in seiner zweiten Ausbildung, gibt es nur unter Umständen weiter Kindergeld. Das Familienportal nennt als Voraussetzung, dass der Nachwuchs in diesem Fall nur eingeschränkt erwerbstätig ist. Dies gilt demnach in folgenden Fällen:

  • bei einem Ausbildungs-Dienstverhältnis

  • bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob)

  • bei einer vorübergehenden Beschäftigung von maximal zwei Monaten und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden (hier wird nicht auf jede einzelne Woche, sondern auf den Durchschnitt im Kalenderjahr geschaut)

Die Bundesagentur für Arbeit fügt hinzu, dass es keine Rolle spielt, wie viel das Kind mit dieser Beschäftigung verdient.

Übrigens: Auch Beamte bekommen die üblichen 250 Euro Kindergeld pro Kind, haben aber noch Anspruch auf Familienzuschläge. Grundsätzlich überprüft das Finanzamt im Zuge der Steuererklärung, ob die Kinderfreibeträge als Alternative im individuellen Fall günstiger wären als das Kindergeld. Wenn es nach Finanzminister Christian Lindner (FDP) geht, soll das Kindergeld 2025 erhöht werden.

 
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