
Wer in Deutschland ein Kind hat, bekommt im Normalfall eine finanzielle Unterstützung dafür: das Kindergeld. Es soll laut dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) die grundlegende Versorgung von Kindern ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag sichern. Teilweise kann das Geld sogar gezahlt werden, bis das Kind 25 Jahre alt oder noch älter ist. Jeden Monat gibt es dann an einem festen Termin eine Kindergeld-Zahlung in einer bestimmten Höhe pro Kind. Doch sie kommt nicht automatisch: Wer das Kindergeld haben möchte, muss dafür einen Antrag stellen. Wohin der geschickt werden muss und ob er auch online gestellt werden kann, lesen Sie in diesem Artikel.
Kindergeld: Wo kann man es beantragen?
Zuständig für das Kindergeld ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit - genauer gesagt deren Familienkassen. Sie prüfen, ob in einer Familie ein Anspruch auf das Kindergeld besteht. Dafür brauchen sie einige Informationen über Eltern und Kind - etwa die steuerliche Identifikationsnummer.
Für den Antrag gibt es Vordrucke, die man bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekommen kann. Stellt man den Antrag für ein Neugeborenes, kann man das Formular direkt online ausfüllen, dann ausdrucken und unterschreiben.
Aber wohin mit dem Antrag? Laut dem Familienportal muss er an die Familienkasse bei der zuständigen Agentur für Arbeit geschickt werden.
Um herauszufinden, welche Agentur für Arbeit beziehungsweise Familienkasse im eigenen Fall zuständig ist, gibt es online ein Dienststellen-Suchtool der Agentur für Arbeit. Fragen zur Antragstellung kann man laut dem Familienportal des Bundes auch über die gebührenfreie Service-Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 555530 stellen. Dort kann man laut der Bundesagentur für Arbeit auch anrufen, wenn man sechs Wochen nach Antrag keine Rückmeldung bekommen hat.
Kindergeld-Antrag: Kann man ihn auch online abschicken?
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt außerdem, dass Eltern den Online-Antrag ab Geburt des Kindes auch mittels Online-Identifizierung über BundID einreichen können und ihn dann nicht mehr ausdrucken und unterschreiben müssen. Auch wer ein Elster-Zertifikat für die Steuererklärung hat, kann den Antrag laut dem Familienportal des BMFSFJ online direkt einreichen. Das gilt für Eltern oder Sorgeberechtigte, die das Kindergeld zur Geburt des Kindes beantragen möchten.
Übrigens: Das Kindergeld ist nur einer von unterschiedlichen Zuschüssen, die Familien bekommen können. Man sollte es nicht verwechseln mit dem sogenannten Kinderzuschlag. Den bekommen nämlich nur manche Familien unter bestimmten Voraussetzungen. Eltern können auch Elterngeld beantragen und können zudem steuerliche Vorteile nutzen.