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Kindergeld
Kindergeld: Adresse ändern - wie teilt man der Familienkasse die Änderung mit?
Wer umzieht und Kindergeld bezieht, muss seine neue Adresse der Familienkasse mitteilen. Doch wie funktioniert das?
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Foto: Maurizio Gambarini, dpa (Symbolbild) | Eine Mitteilung über die neue Adresse bei der Familienkasse ist bei Umzug Pflicht.
Lukas Jonathan Rameil
 |  aktualisiert: 03.08.2024 10:57 Uhr

Ein Umzug mit kleinen Kindern ist eine aufwendige Angelegenheit. Nebenbei fallen auch noch bürokratische Erledigungen an. Zum Beispiel muss bei Kindergeld-Bezug die neue Adresse der Familienkasse mitgeteilt werden. Bleibt eine Auskunft über den Wohnungswechsel aus, kann das Konsequenzen haben.

Doch wieso ist das so und welche Frist haben betroffene Familien, um die neue Adresse der Familienkasse mitzuteilen? Wie funktioniert es? Alle Antworten lesen Sie im Artikel.

Übrigens: Es gibt mehr Geld. Im Bundeshaushalt 2025 sind verschiedene Verbesserungen für Familien geplant.

Adresse geändert? Es besteht Mitteilungspflicht gegenüber der Familienkasse

Grundsätzlich gilt, wer umzieht und Kindergeld erhält, der muss seine Adresse der Familienkasse in jedem Fall rechtzeitig mitteilen. Betroffene Eltern sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, wie das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Kinder schreibt. Denn laut Bundesagentur für Arbeit besteht eine sogenannte „Mitwirkungspflicht“. Wer dieser nicht nachkomme, riskiere den Angaben des Familienportals zufolge eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Strafe. Diese gilt für eine Reihe von Änderungen der Lebensumstände - etwa auch bei Scheidung oder dauerhafte Trennung der Eltern oder einer Arbeitsbeschäftigung eines Kindes.

Denn jede Änderung kann eine unmittelbare Auswirkung auf den Kindergeldanspruch bedeuten. Persönliche Veränderungen können demnach dazu führen, dass sich gleichzeitig die Voraussetzungen für Kindergeld oder Kinderzuschlag ändern.

Kindergeld: Adresse ändern und der Familienkasse mitteilen - welche Frist gibt es?

Wichtig zu beachten ist zudem: Die Mitteilung einer neuen Wohnadresse muss direkt bei der Familienkasse erfolgen. Laut der Bundesagentur für Arbeit, der die Familienkasse untergeordnet ist, genügt es demnach nicht, einer anderen Behörde, etwa dem Einwohnermeldeamt, dem Jobcenter oder eben der Agentur für Arbeit den Wohnungswechsel mittzuteilen.

Eine genaue Frist, bis wann betroffene Eltern die neue Adresse der Familienkasse bekanntgeben müssen, gibt es hingegen nicht. Auf Anfrage schreibt die Bundesagentur für Arbeit hierzu: „Kundinnen und Kunden sind angehalten, Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet im Sinne des Gesetzgebers eine Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern.“

Kindergeld: Wie teile ich der Familienkasse einen Wohnungswechsel mit?

Wer vor einem Wohnungswechsel steht oder ihn gerade vollzogen hat, sollte sich also sobald wie möglich bei der Familienkasse melden und die neue Adresse durchgeben. Diese stellt Online ein Formular für eine sogenannte „Veränderungsmitteilung“ bereit. Gleich im ersten, freien Feld kann unter „Meine Anschrift hat sich wie folgt verändert“ die künftige oder aktuelle Adresse angegeben werden. Anschließend muss das Formular ausgedruckt und an die Adresse der Familienkasse gesendet werden. Die Familienkasse selbst empfiehlt dagegen die Webseite der Familienkasse zu besuchen und wichtige Änderungen wie den Wohnungswechsel über das Online-Formular zu übermitteln.

 
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