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Kindergeld
Abzweigungsantrag beim Kindergeld: So können Sie das Geld an andere Personen auszahlen lassen
Kindergeld können nicht nur die Eltern eines Kindes erhalten. Tatsächlich gibt es eine Möglichkeit, es an andere Personen auszahlen zu lassen. Wie dies geht.
Vater und Sohn am Computer.jpeg       -  Das Kindergeld landet nicht zwangsweise immer auf dem Konto der Eltern. Auch an andere Personen kann die Überweisung getätigt werden.
Foto: Zacharie Scheurer, dpa (Symbolbild) | Das Kindergeld landet nicht zwangsweise immer auf dem Konto der Eltern. Auch an andere Personen kann die Überweisung getätigt werden.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 22.04.2025 07:22 Uhr

Das Kindergeld ist in Deutschland eine wichtige Stütze für Familien – vor allem für jene mit kleinem und mittlerem Einkommen. Sie profitieren am meisten von den seit Anfang des Jahres 2025 monatlich 255 Euro. Während zusammenlebende Eltern frei wählen können, wer von ihnen das Kindergeld erhält, ist es auch möglich, einen Abzweigungsantrag zu stellen, mit dem das Kindergeld an eine andere Person – unter anderem das Kind selbst – überwiesen werden kann.

Was ein Abzweigungsantrag ist und wie er genutzt werden kann, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Was ist ein Abzweigungsantrag und wie wird er genutzt?

Das „Abzweigen“ von Kindergeld bedeutet, dass das Kindergeld nicht an die kindergeldberechtigte Person, also in der Regel die Eltern ausgezahlt wird, sondern an eine andere Person oder Institution. Dies geschieht der Bundesagentur für Arbeit zufolge vorwiegend dann, wenn die kindergeldberechtigten Eltern keinen oder nur unzureichenden Unterhalt für das Kind leisten. In diesem Fall könne das Kindergeld direkt an das Kind oder an eine andere unterstützende Person oder Behörde überwiesen werden.

Wann kann das Kind selbst das Kindergeld erhalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch direkt an das Kind abgezweigt werden. Dies ist der Fall, wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt und sich selbst versorgt, also keinen Unterhalt von den Eltern erhält. In dieser Situation kann das Kind einen Abzweigungsantrag stellen und so das anteilige Kindergeld direkt auf sein Konto überwiesen bekommen​.

Wie stellt man einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld und welche Nachweise sind notwendig?

Um das Kindergeld abzuzweigen, muss ein Abzweigungsantrag bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Der Antrag muss laut der Agentur für Arbeit schriftlich gestellt werden und kann entweder online ausgefüllt oder heruntergeladen, per Hand ausgefüllt und unterschrieben werden.

Neben dem ausgefüllten Antrag müssen der Familienkasse alle notwendigen Nachweise vorgelegt werden, um den Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes zu prüfen. Dazu gehören etwa Dokumente, die bestätigen, dass das Kind in einem eigenen Haushalt lebt oder kein oder nur eingeschränkter Unterhalt von den Eltern geleistet wird. Die Nachweise können per Post eingereicht oder persönlich bei der Familienkasse abgegeben werden.

Abzweigungsantrag beim Kindergeld – Wer profitiert besonders?

Ein Abzweigungsantrag ist, wie an früherer Stelle dieses Artikels bereits angedeutet, besonders für volljährige Kinder relevant, die finanziell auf das Kindergeld angewiesen sind, jedoch keinen ausreichenden Unterhalt von den Eltern erhalten. Auch andere unterstützende Personen, wie Pflegeeltern oder Behörden (Jugendämter und Pflegeeinrichtungen), können von einer Abzweigung profitieren, wenn sie das Kind finanziell unterstützen.

 
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