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Kindergeld 2025: So viel Geld bekommen Sie für jedes Kind - Mit Tabelle
Ab 2025 soll das Kindergeld in Deutschland noch einmal erhöht werden. Das hat die Bundesregierung im Haushalt festgelegt. Mit wie viel Geld pro Kind Sie bald rechnen können.
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Foto: Christian Charisius, dpa | Das Kindergeld wird 2025 steigen. Wie viel Geld erhält man dann pro Kind?
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 21.11.2024 06:37 Uhr

Für das Jahr 2025 plant das Bundesfamilienministerium eine deutliche Erhöhung seines Haushalts, um Familien, Kinder und die demokratische Infrastruktur in Deutschland weiter zu stärken. Mit einem geplanten Etat von 14,44 Milliarden Euro, was einer Steigerung von etwa vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, sollen laut Ministerium zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur finanziert werden. Besonders hervorzuheben ist dabei die Erhöhung des Kindergeldes.

Doch um wie viele Euro steigt das Kindergeld pro Kind? Und wie viel Geld bekommen Familien mit mehreren Kindern? Antworten auf all diese Fragen finden Sie im folgenden Text.

Kindergeld 2025: So viel Geld bekommen Sie für jedes Kind - Mit Tabelle

Dem Bundesfamilienministerium zufolge wird das Kindergeld, welches bislang noch 250 Euro pro Kind beträgt, im Jahr 2025 um fünf Euro pro Kind erhöht. Damit liegt das monatliche Kindergeld pro Kind ab 2025 bei 255 Euro – also 60 Euro mehr im Jahr. Der Kinderfreibetrag wird im gleichen Zug um 60 Euro pro Jahr erhöht. Ob sich Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr für Sie lohnt, erfahren Sie im Übrigen vom Finanzamt. Dieses prüft jährlich automatisch, ob die Freibeträge für Kinder oder das ausgezahlte Kindergeld für die Eltern günstiger sind.

Unserer Tabelle können Sie nun entnehmen, wie viel Euro sie ab 2025 monatlich erhalten, wenn Sie ein, zwei, drei oder mehr Kinder haben.

Anzahl der Kinder Kindergeld pro Monat (in Euro)
1 255
2 510
3 765
4 1.020
5 1.275
6 1.530
7 1.785
8 2.040
9 2.295
10 2.550

Eltern können Kindergeld bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes ausgezahlt bekommen. Eine Verlängerung ist danach – unter bestimmten Umständen, wie einer Ausbildung – allerdings möglich. Werdende Eltern müssen das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen, erhalten allerdings seit dem Jahr 2024 ein Schreiben, welches sie per QR-Code auf einen vorausgefüllten Antrag der Familienkasse führt. Eine rückwirkende Beantragung des Kindergeldes ist für bis zu sechs Monate möglich.

Übrigens haben nicht nur die leiblichen Eltern des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Auch Adoptiv-, Stief-, Pflegeeltern und Großeltern können unter bestimmten Bedingungen Kindergeld erhalten. Das Kindergeld kann allerdings immer nur eine Person pro Kind beziehen, wobei Eltern untereinander festlegen können, wer es erhält. Wenn das Kind nicht im Haushalt der Eltern lebt oder die Eltern keinen Unterhalt leisten, kann das Kindergeld direkt an das Kind oder die unterhaltende Person oder Behörde ausgezahlt werden.

 
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