
Das Kindergeld ist eine Leistung, die der Staat an Eltern zahlt. Das sind im Jahr 2025 255 Euro im Monat. Doch manchmal kann es sich lohnen, stattdessen den Kinderfreibetrag bei der Steuer zu nutzen. Dabei würden zwar die monatlichen Überweisungen auf das Konto wegfallen – aber trotzdem mehr Geld für die Eltern bedeuten. Das funktioniert über die Steuererklärung. Dabei gilt es allerdings einiges zu beachten – und es stellt sich auch die Frage, wie hoch der Kinderfreibetrag im Jahr 2025 ist.
Übrigens: Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt darüber, wann das Kindergeld überwiesen wird. Sie ist normalerweise sogar auf dem Kontoauszug zu finden.
Im Jahr 2025: Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Der Steuerfreibetrag pro Kind beträgt laut dem Portal des Bundesfamilienministeriums für das Jahr 2025 3336 Euro pro Elternteil, insgesamt also 6672 Euro. Ob der Kinderfreibetrag im Vergleich mit dem Kindergeld vorteilhafter ist, wird bei der Einkommensteuer geprüft. Beides gleichzeitig nutzen, geht nicht. Der Freibetrag lohnt sich normalerweise nur bei höheren Einkommen. Das Finanzamt berechnet automatisch im Steuerbescheid, ob die Freibeträge günstiger sind. Einen Antrag muss man nicht stellen, anders als für das Kindergeld. So gesehen muss man also doch mindestens einen Antrag stellen, den fürs Kindergeld.
Kinderfreibetrag: Ist er höher als gedacht?
Zu dem Kinderfreibetrag kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2928 Euro, also 1464 Euro pro Elternteil. Insgesamt 9600 Euro wirken steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2025. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) werden die beiden zusammen oft fälschlicherweise als Kinderfreibetrag bezeichnet, obwohl der gesamte Freibetrag in Höhe von 9600 Euro streng betrachtet aus zwei verschiedene Freibeträgen besteht. Da für beide Freibeträge dieselben Voraussetzungen gelten, bekommen berechtigte Eltern immer beide Freibeträge.
Kinderfreibetrag im Rechenbeispiel: Lohnt sich das?
Wie VLH vorrechnet, kann es selbst für ein in Vollzeit arbeitendes Ehepaar mit einem kleinen Kind und Jahreseinkommen von 79.000 Euro sinnvoller sein, Kindergeld zu erhalten als die Freibeträge. Denn ohne die Freibeträge würden sie 14.600 Euro Steuern zahlen, während sie mit dem Freibetrag nur 11.600 Euro zahlen müssten. Allerdings beträgt die Differenz zwischen den weniger zu zahlenden Steuern durch die Freibeträge (3000 Euro) im Vergleich zu dem bezahlten Kindergeld (3060 Euro in einem Jahr), also 60 Euro mehr beim Kindergeld. Deshalb rechnet das Finanzamt nicht mit den Freibeträgen. Selbst, wenn die Freibeträge günstiger wären, müsste man das bereits erhaltene Kindergeld nicht zurückzahlen, da es mit dem Steuerbescheid verrechnet wird.
Übrigens: Das Kindergeld besteht seit 70 Jahren und fiel damals noch deutlich niedriger aus als heute. Das Kindergeld wird erst ausgezahlt, sobald man den Antrag eingereicht hat. Dabei gilt es, Fristen einzuhalten.