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Entlastung
3000 Euro steuerfrei: Ab wann und für wen gibt es die Inflationsausgleichsprämie?
Das Entlastungspaket des Bundes sieht eine steuerbefreite Prämie von bis zu 3000 Euro vor. Doch wer zahlt das Geld und was gilt es bei Auszahlung und Lohnabrechnung zu beachten?
Steuererhöhungen oder Steuerentlastung - Die Parteien positionieren sich vor dem Bundestagswahlkampf. Foto: Armin Weigel/ Symbol       -  Mit der Inflationsausgleichsprämie können bis zu 3000 Euro am Fiskus vorbei ausgeschüttet werden.
Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild) | Mit der Inflationsausgleichsprämie können bis zu 3000 Euro am Fiskus vorbei ausgeschüttet werden.
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:16 Uhr

Mit dem dritten Entlastungspaket vom September 2022 will die Bundesregierung einen Beitrag zur Abfederung der Inflations- und Energiepreiskrise leisten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Teil vom umfangreichen "Jahressteuergesetz 2022" ist die sogenannte "Inflationsausgleichsprämie".

Arbeitgeber sollen damit eine Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausschütten können. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag, den Unternehmen aus eigener Tasche zahlen müssen. Wir stellen die Inflationsausgleichsprämie vor, klären darüber auf, welche Arbeitgeber sie zahlen wollen und geben einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.

Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie können Arbeitgeber bis zu 3000 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Es handelt sich um einen Freibetrag, der von der Steuer befreit ist. Aufwenden muss ihn der Arbeitgeber selbst, und zwar aus freiwilligen Stücken, aber auch der Staat verzichtet auf Einnahmen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner, der maßgeblich an der Konzeption des Steuer-Gesetztes beteiligt war, formuliert hierzu: "Die steigenden Preise belasten Menschen und Betriebe. Als Bundesregierung müssen wir hier schnell handeln. Mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie geben wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine unbürokratische Option an die Hand. (...) Die deutsche Wirtschaft braucht Flexibilität zur Krisenbewältigung. Was im Steuerrecht geht, muss woanders ebenfalls möglich werden."

Was es bei Auszahlung und Lohnabrechnung der Inflationsausgleichsprämie zu beachten gilt

Das Prinzip eines steuerbefreiten Freibetrags ist klar. Doch es gibt ein paar Feinheiten, die es zu beachten gilt:

  • Die Prämie muss zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden.
  • Sie muss außerdem eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers darstellen, d.h. er ist dazu gesetzlich nicht verpflichtet.
  • Damit die Auszahlung die Bedingungen der Inflationsausgleichsprämie erfüllt, müssen Arbeitgeber zudem bei der Gewährung deutlich machen, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Inflation steht, zum Beispiel, indem sie bei der Überweisung des Geldes darauf hinweisen.

Übrigens: Auch viele Pensionäre bekommen eine Inflationsprämie – Rentner hingegen nicht.

3000 Euro steuerfrei: Wann wird die Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt?

Der Begünstigungszeitraum ist bereits am 26. Oktober 2022 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember 2024. So sollen Arbeitgeber mehr Flexibilität erhalten.

Azubis, Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und arbeitende Rentner: Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie?

Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten – ganz gleich, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach können auch Minijobber, Auszubildende und arbeitende Rentner die unversteuerte Prämie erhalten.

Wird die Inflationsausgleichsprämie am Stück ausgezahlt?

Nein, denn es gibt Spielraum: Die Auszahlung kann entweder in einem Betrag erfolgen oder aber auch auf mehrere Teilbeträge aufgeteilt werden. Der Betrag von 3000 Euro kann beliebig gestückelt, d. h. ohne Weiteres in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden. Arbeitgeber haben ferner Spielraum, an wen sie aus der Belegschaft die Prämie auszahlen wollen und wie hoch sie im Rahmen der 3000 Euro Obergrenze ausfallen soll. 

Wie bekommt man die Inflationsausgleichsprämie?

An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.

Welche Arbeitgeber zahlen die Inflationsausgleichsprämie?

Wie das Handelsblatt berichtet, zahlen von den 40 Dax-Konzernen mittlerweile mehr als die Hälfte einen Inflationsbonus. Darunter sind beispielsweise die Deutsche Bank und Airbus mit jeweils 1500 Euro.

Auch Drogerieunternehmer Raoul Roßmann, der schon im Sommer einen steuerfreien Inflationsausgleich gefordert hatte, möchte jedem Mitarbeiter 500 Euro Inflationsprämie überweisen. Verkaufshilfen sollen 250 Euro bekommen. Eine weitere Zahlung im kommenden Jahr sei denkbar, so das Handelsblatt.

Zudem lancierte das Wirtschaftsblatt: Mitarbeiter bei Lidl und Kaufland erhalten eine 250 Euro-Prämie. Aldi Nord dagegen ringt noch mit sich und den Ausschüttungen an Mitarbeiter, die zumindest zwischen Juni und Oktober monatliche Einkaufsgutscheine in Höhe von 50 Euro erhielten.

Zögernde Unternehmen: Kritik an der Inflationsausgleichsprämie

Für viele Beschäftigte könnte sich eine Inflationsprämie allerdings als leere Hoffnung erweisen. Denn dass viele Unternehmen momentan noch zögern, hat auch mit der eigenen, zum Teil darbenden Wirtschaftlichkeit zu tun.

Auch Unternehmen bekommen schließlich die steigenden Kosten für Energie, Fracht und Rohstoffe zu spüren. Weil sie qua Gesetz mit der Auszahlung noch bis Ende nächsten Jahres Zeit haben, scheinen zudem einige die wirtschaftliche Entwicklung der kommenden Monate abwarten zu wollen.

 
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