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Elterngeld
Höchstbetrag beim Elterngeld: Wie viel bekommt man maximal?
Die Geburt eines Kindes kann eine große finanzielle Herausforderung sein. Entscheidend ist deshalb die Frage: Wie viel bekommt man maximal?
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Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild) | Frisch gebackene Mütter und Väter haben oft Anspruch auf Elterngeld.
Nicolas Kaufmann
 |  aktualisiert: 29.10.2024 10:16 Uhr

Bringt eine Frau ein Kind zur Welt, ändert sich das Leben der Eltern von dem einen auf den anderen Moment schlagartig. Das merken sie auch an ihrem Portemonnaie. Denn sie müssen plötzlich eine weitere Person versorgen, was mit hohen Kosten verbunden ist. Um den Eltern in dieser Anfangszeit mit dem neuen Familienmitglied zu helfen, zahlt der Staat finanzielle Leistungen wie das Elterngeld. Dieses ist in drei Arten unterteilt: 

Besonders Geringerverdiener und Geringerverdienerinnen sowie Eltern ohne Einkommen, für die das Elterngeld eine wichtige Stütze ist, werden sich dabei fragen, wie viel Geld sie maximal bekommen können. Tatsächlich ist die Höhe des Elterngeldes von mehreren Faktoren abhängig. Grundlegend spielt hierbei das Einkommen vor der Geburt wie auch danach eine Rolle.

Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Einkommen

Für Berufstätige gilt: In der Zeit, in der man kein Einkommen hat, liegt das Basiselterngeld bei 65 Prozent des Netto-Einkommens vor der Geburt. Hat man hingegen ein Einkommen, berechnet sich die Höhe des Basiselterngeldes aus 65 Prozent des Unterschieds zwischen dem Netto-Einkommen vor der Geburt (maximal 2770 Euro) und dem Netto-Einkommen danach. 

Mehr Elterngeld erhalten Geringverdiener und Geringverdienerinnen. Wer vor der Geburt unter 1240 Euro Netto verdient hat, dem steht eine höhere Geldsumme zu. Zwischen 1240 und 1200 Euro erhöht sich der Prozentsatz schrittweise - auf letztlich 67 Prozent bei einem Netto-Einkommen zwischen 1200 Euro und 1000 Euro. Bei unter 1000 Euro steigt der Prozentsatz weiter in Schritten von 0,1 Prozent je 2 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro lag. Grundsätzlich können berechtigte Eltern Basiselterngeld in Höhe von bis zu 1800 Euro monatlich erhalten. 

Unter gewissen Umständen werden noch Zuschläge gezahlt. Mögliche, andere staatliche Leistungen wie auch die Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen sind hierbei ausschlaggebend. Bei einer Mehrlingsgeburt erhalten Eltern einen Zuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind. Hat man bereits weitere kleine Kinder, spielt auch das eine Rolle. So kann man Zuschläge von zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes bekommen. In der Summe sind das mindestens 75 Euro.

Grundsätzlich können Eltern das Basiselterngeld zwei bis zwölf Monate bekommen. Ist ein Elternteil alleinerziehend, stehen ihm noch zwei weitere Monate Basiselterngeld zu. Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gilt bei Eintreten eines besonderen Falles eine Ausnahme: Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, stehen den Eltern bis zu vier weitere Monate Basiselterngeld zu.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verlängern Anspruchsdauer

Auch in anderen Fällen verlängert sich die Anspruchsdauer. Für Eltern, die nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen, ist das ElterngeldPlus von Bedeutung. In dem Fall ist das Elterngeld zwar höchstens halb so hoch (maximal 900 Euro im Monat) wie die Summe des Basiselterngeldes ("Deckelungsbetrag"), dafür verdoppelt sich aber der Zeitraum, in dem den Eltern die staatliche Leistung zusteht. Den monatlichen Höchstsatz des ElterngeldPlus erhält man indes lediglich dann, wenn man nach der Geburt kein Einkommen hat, schreibt das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website.

Arbeiten Eltern in einem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit, lässt sich das ElterngeldPlus um zusätzliche zwei bis vier Monate beantragen. Der sogenannte Partnerschaftsbonus gilt auch für getrennt lebende Elternteile, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende bekommen hingegen den gesamten Partnerschaftsbonus ausgezahlt.

 
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