Für die meisten Menschen gibt es kaum eine lästigere Aufgabe als das Erstellen der Steuererklärung. Doch oft gibt es viel Geld zurück. Auch wer ein Haustier hat, beispielsweise einen Hund, kann einige Kosten steuerlich geltend machen. In Deutschland dürften davon von Jahr zu Jahr mehr Haushalte profitieren. Laut Statista lebten 2021 nämlich in 47 Prozent der deutschen Haushalte mindestens ein Haustier. 34,9 Millionen Haustiere waren es insgesamt, rund 12,3 Millionen davon Hunde.
Auch bei den Steuereinnahmen macht sich der Trend zum Hund bemerkbar. Wie das statistische Bundesamt mitteilt, wurde 2021 bei der Hundesteuer ein neuer Rekordwert erreicht. Rund 401 Millionen Euro wurden aus der Hundesteuer eingenommen. Für die Kommunen bedeutete das ein Plus von 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und im Zehn-Jahres-Vergleich sind die Steuereinnahmen sogar um 46 Prozent gestiegen. 2011 hatte die Hundesteuer den Städten und Gemeinden nur 275 Millionen Euro eingebracht.
Doch Hundehalter können sich einen Teil des Geldes über die Steuererklärung zurückholen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Gebrauchshund oder Haushund: Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?
Bei der Absetzbarkeit von Kosten rund um den Hund muss zwischen einem Haushund und einem sogenannten Gebrauchshund unterschieden werden. Dem Lohnsteuerhilfeverein VLH zufolge können die Anschaffungskosten für einen Hund sowie die Kosten für Leine, Halsband, Futter und Spielzeug nämlich grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regel hat aber eine Ausnahme: den Gebrauchshund.
Als Gebrauchshund werden Hunde bezeichnet, die den Menschen bei einer bestimmten Aufgabe unterstützen. So zählen etwa Schutzhunde, Rettungs- oder Spürhunde, Blindenhunde, Therapiehunde, Behindertenbegleithunde, Assistenzhunde oder auch Hütehunde zu den Gebrauchshunden und werden steuerlich auch anders betrachtet.
Die Ausgaben für Zucht und Ausbildung eines Assistenz- oder Behindertenbegleithundes, die dem VLH zufolge schnell in die Tausenden gehen können, können demnach von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Kauf ärztlich verordnet worden ist. Auch für einen Blindenhund würde das in der Theorie gelten. In Deutschland werden die Kosten aber ohnehin häufig von der Krankenkasse übernommen.
Auch wenn es um Futter und Zubehör geht, schauen private Hundehalterinnen und -halter in die Röhre. Steuervorteile gibt es nur für Menschen, die ihren Hund aus beruflichen Gründen halten. Denn ein Diensthund ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus 2010 als Arbeitsmittel anzusehen. Dementsprechend können alle Kosten für die Pflege und Haltung des Hundes, also etwa Futter, Leine, Halsband, Hundegeschirr und Co., als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, schreibt der VLH. Wichtig ist dabei allerdings alle Rechnungen aufzubewahren und die einzelnen Posten auf der Steuererklärung zu bezeichnen.
Versicherungen für den Hund: Welche Kosten können in der Steuererklärung angegeben werden?
Hundebesitzer schließen für ihren Vierbeiner in der Regel eine Hundehaftpflichtversicherung ab und auch Krankenversicherungen für den Hund sind weit verbreitet. Welche Kosten können aber von der Steuer abgesetzt werden?
Für die Hundehaftpflichtversicherung gilt dem VLH nach, dass sie abgesetzt werden kann. Allerdings geht das nur, wenn der Höchstbetrag dabei nicht überschritten wird. Wie die Nürnberger Versicherung erklärt, wird die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung mit allen anderen Versicherungen unter Sonderausgaben angegeben. Dieser Posten ist allerdings begrenzt. Der Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt 1900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2800 Euro für Freiberufler und Selbstständige. Der Versicherung zufolge können viele Hundehalter daher gar nicht von dem Steuervorteil profitieren.
Gar keinen Steuervorteil gibt es dem VLH zufolge aber bei Hundekranken- und Hunde-OP-Versicherungen. Diese können nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch wer die Tierarztkosten selbst übernimmt, geht leer aus. Diese sind ebenfalls nicht absetzbar. In beiden Fällen sind Hunde, die aus beruflichen Gründen gehalten werden, wieder die Ausnahme. Die Kosten können dann als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.
Können Hundefriseur und Hundebetreuung in der Steuererklärung angegeben werden?
Entstehen Kosten für Hundefriseur und Hundebetreuung können diese von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Service zuhause - also in den eigenen vier Wänden - in Anspruch genommen wurde. Dann können die Ausgaben dem VLH zufolge als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden. Wichtig ist zudem, dass die Rechnung nicht bar, sondern per Überweisung beglichen wird, denn laut dem VLH erkennt das Finanzamt Barzahlungen nicht an.
Gehen Frauchen oder Herrchen mit ihrem Hund aber in einen Hundesalon in der Stadt oder geben das Tier in einer Hundepension ab, können die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Übrigens: Wer einen Gassi-Service nutzt, kann die Kosten dafür seit einer Entscheidung des BFH vom 25. September 2017 ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Wichtig ist nur, dass der Hund zuhause abgeholt wird und nach der Gassi-Runde auch wieder dort abgegeben wird.
Wer wissen möchte, an welchen sogenannten Mittelmeerkrankheiten Ihr Hund im Urlaub erkranken kann, warum Hunde nicht am Kopf gestreichelt werden sollen und welche Rassen zu den friedlichsten der Welt gehören, wird in unseren Artikeln fündig.