Die Bundesregierung hat 2024 den Grundfreibetrag erhöht. Eine weitere Anpassung nach oben ist Ende des Jahres geplant. So soll weiterhin sichergestellt werden, dass geringe Einkommen in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten durch die Steuerlast nicht zusätzlich gemindert werden. Gleichzeitig sinkt somit auch für alle anderen Einkommen die Steuerbelastung.
Doch was steckt dahinter? Warum landet im Dezember mehr Geld auf dem Konto? Was bedeutet eigentlich der Grundfreibetrag? Wann wird er ausgezahlt und wie hoch ist er 2024? Die Antworten finden Sie im Artikel.
Grundfreibetrag: Warum landet im Dezember mehr Geld auf dem Konto?
Der Grundfreibetrag ist im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Er besagt, dass ein geringes Einkommen nicht versteuert werden muss. Das Bundesfinanzministerium schreibt hierzu: „Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt.“ Der Grundfreibetrag wird hierzu regelmäßig an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten und Inflationsrate angepasst. Er muss zudem nicht gesondert beim Finanzamt beantragt werden, sondern wird bei einem einkommensteuerpflichtigen Einkommen automatisch gewährt. Die Steuer-Befreiung greift übrigens auch bei einer niedrigen Rente. Doch wie hoch ist der Grundfreibetrag 2024?
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2024?
Anfang 2024 wurde der Grundfreibetrag im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes angehoben, und zwar um 696 Euro auf 11.604 Euro. Ende 2024 soll der Betrag erneut angehoben werden, wie der Bundestag Mitte Oktober beschlossen hat. Der Grundfreibetrag wird demnach laut der Seite des Deutschen Bundestages zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Damit sinkt für alle Einkommen in Deutschland die Steuerlast. Der Beschluss muss allerdings im November noch den Bundesrat passieren. Gleichzeitig soll auch der steuerliche Kinderfreibetrag erneut ansteigen.
Grundfreibetrags-Erhöhung 2024: Wann ist das Geld auf dem Konto?
Bewilligt der Bundesrat die erneute Anhebung des Grundfreibetrags, winken allen Einkommensteuerpflichtigen in Deutschland spürbar mehr Geld auf dem Konto. Laut der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ETL ist damit ab Dezember 2024 zu rechnen. „Es ist im Entwurf festgelegt, dass der geänderte Einkommensteuertarif beim Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden ist, der für einen nach dem 30. November 2024 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird“, so die Steuerexperten.
Das Portal finanztip.de rechnet zudem vor, was das konkret in der Praxis bedeuten würde. Einer ledigen Person mit einem Monatsbrutto von rund 4000 Euro – Steuerklasse 1 samt 1,7 Prozent Krankenkassen-Zusatzbeitrag – würden somit ab Dezember 2024 in etwa 57 Euro mehr Netto vom Brutto bleiben.